Mannheim. Ein Streit vor dem Arbeitsgericht zwischen Thomas Hahl, Chef der Mannheimer IG Metall, und Martin Kohlhoff, Geschäftsführer des Autohauses Kohlhoff, ist vom Tisch. Beide Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt. „Hoffen wir, dass es mit dem Neustart etwas wird“, sagte Richter Ralf Büschler. Mit dem Vergleich haben sich zwei weitere Verhandlungen, die mit der Geschichte zusammenhängen, erledigt. Doch von vorne.
Auslöser für den Streit ist, dass das Autohaus Ende März 2022 die Kfz-Tarifgemeinschaft verlassen hat - zum Ärger der Gewerkschaft. Seit Monaten gibt es Gespräche zwischen der IG Metall und dem Autohaus über die weitere Entwicklung. Die genauen Inhalte aber sind strittig. Das hat sich bei der jüngsten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erneut gezeigt.
Jedenfalls: Bei einem Treffen Anfang März dieses Jahres soll die ohnehin schon emotional aufgeladene Situation eskaliert sein. Kohlhoff soll Hahl - der selbst nicht anwesend war -, beleidigt und ihm gedroht haben. So zumindest berichteten es Zeugen, darunter Mitglieder des Betriebsrats.
In der Sache hatte es schon eine Verhandlung vor dem Mannheimer Landgericht gegeben. Der Gewerkschafter wollte eine einstweilige Verfügung durchsetzen, damit der Autohaus-Chef mutmaßlich getroffene Äußerungen und die mutmaßliche Drohung künftig unterlässt. Das Landgericht verwies das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an das Arbeitsgericht, weil die besagten Äußerungen im Umfeld eines Arbeitskampfs beziehungsweise bei Gesprächen über künftige Arbeitsbedingungen bei Kohlhoff gefallen sein sollen (Az. 8 Ga 1/24).
Der Autohaus-Chef hat sich nun vor dem Arbeitsgericht verpflichtet, die ihm vorgeworfenen Äußerungen künftig nicht zu gebrauchen. Zuvor hatte Kohlhoff zwar eingeräumt, dass Anfang März in der „aufgekratzten“ Stimmung so einiges gesagt worden sei. Aber an die genaue Wortwahl in der Reihenfolge, wie sie ihm vorgeworfen wird, erinnere er sich nicht mehr.
Am 27. Juni sollte das Arbeitsgericht eigentlich erneut Schauplatz sein. Und zwar für zwei Betriebsratsmitglieder von Kohlhoff, die vor dem Landgericht als Zeugen ausgesagt hatten. Das Autohaus wollte der Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen (Az. 8 BV 10/24). Hintergrund war die behauptete Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Landgericht. Ebenso sollte einem weiteren Betriebsratsmitglied außerordentlich gekündigt werden (Az. 8 BV 11/24). Doch: Mit dem Vergleich hat sich Kohlhoff verpflichtet, dass diese Anträge zurückgenommen werden.
Ebenso verpflichtet hat sich Hahl, eine gestellte Strafanzeige gegen Kohlhoff wegen Beleidigung zurückzunehmen.
Wie geht es weiter zwischen beiden Parteien, deren Verhältnis schon seit einigen Jahren konfliktbehaftet ist? Hahl meint: Es gelte, den Blick nach vorne zu richten, „um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern und gute Rahmenbedingungen in Form von Tarifverträgen zu schaffen“. Gemeinsam mit seinem Team sei er „für einen fairen Prozess im Sinne der Beschäftigten bei Kohlhoff bereit“. jung
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