Verbrauchertipp

Schäden an Photovoltaikanlage können teuer werden

Wer eine PV-Anlage plant muss viel beachten - auch die Versicherung. Die Verbraucherzentrale in Ludwigshafen rät, die Anlage gut zu versichern Was dabei zu beachten ist

Von 
Bettina Eschbacher
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Der Mitarbeiter einer Solarfirma montiert Photovoltaikmodule auf dem Dach eines Wohnhauses. Zuvor sollte die Anlage schon versichert sein. © dpa

Ludwigshafen. Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach plant, muss jede Menge Vorgaben und technische Details beachten. Wichtig ist aber auch, sich schon von Anfang an um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Das rät die Verbraucherzentrale in Ludwigshafen.

Photovoltaikanlagen können für einen Aufpreis über die Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung versichert werden. Eine Photovoltaikversicherung ist teurer und lohnt sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung.

Die Versicherung sollte bereits vor Lieferung und Montagebeginn abgeschlossen beziehungsweise dem Versicherer gemeldet werden.
Renate Schröder Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

„Die Versicherung sollte bereits vor Lieferung und Montagebeginn abgeschlossen beziehungsweise dem Versicherer gemeldet werden“, so Renate Schröder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dann ist auch schon die Installationsphase mitversichert.“

Betreiber von PV-Anlagen sind haftbar

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann zudem für Schäden haftbar gemacht werden, die Dritte durch die Anlage erleiden. Das kann zum Beispiel ein Feuer sein, das aufs Nachbardach übergreift, oder ein Solarmodul, das vom Sturm heruntergerissen und auf ein Auto geschleudert wird. Daher gilt es, mit der Privathaftpflichtversicherung zu klären, ob sie eine entsprechende Sonderklausel anbietet, und diese in den Vertrag mitaufzunehmen. Alternativ kann man sich über eine eigene Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung absichern.

Schäden an der eigenen Photovoltaikanlage durch Brand, Sturm oder etwa Hagel können gegen einen Zusatzbeitrag über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Hausbesitzer sollten die Versicherung über die Photovoltaikanlage als bauliche Ergänzung melden und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Nicht alle Risiken abgedeckt

Aber Achtung: Die Wohngebäudeversicherung deckt nur einen Teil der potenziellen Risiken ab und erstattet beispielsweise im Schadensfall nicht immer einen Ertragsausfall oder erstattet bei einem Diebstahl. Die Versicherung sichert neben Brand, Sturm, Hagel auch Haftpflichtschäden ab und leistet bei Diebstahl und Ertragsausfall. Wer seine Photovoltaikanlage über einen Bankkredit finanziert, sollte zumindest in den Anfangsjahren eine spezielle Anlagenversicherung haben. Häufig schreibt die Bank dies sogar vertraglich vor.

Prüfung vor Vertragsabschluss

Unabhängig davon, für welche Police man sich entscheidet - folgende Schäden sollten in der Versicherungsleistung enthalten sein: Brand, Sturm und Hagel, Blitzschlagund Überspannung durch Blitz, Wasser und Frost, Kurzschluss und grobe Fahrlässigkeit.

Insbesondere in gefährdeten Gebieten kann auch der Hochwasserschutz ein Aspekt sein, zum Beispiel, wenn zur Photovoltaikanlage im Keller auch ein Stromspeicher installiert wird. Wichtig ist, so die Verbraucherschützer, schon vor Vertragsschluss zu prüfen, welche Schäden ausgeschlossen oder gar nicht erfasst werden. 

Redaktion Bettina Eschbacher ist Teamleiterin Wirtschaft.

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