Justiz

Streit um SAP-Aufsichtsratswahl geht in nächste Runde

Recht klar ist die Anfechtung der SAP-Aufsichtsratswahl vor dem Mannheimer Arbeitsgericht gescheitert. Jetzt beschäftigt sich die nächste Instanz mit dem Fall.

Von 
Alexander Jungert
Lesedauer: 
Der Schriftzug "SAP" an der Glasfront eines Gebäudes am Hauptsitz Walldorf. © picture alliance/dpa

Mannheim. Der juristische Streit um die jüngste Aufsichtsratswahl beim Walldorfer Softwarekonzern SAP ist noch nicht aus der Welt. Jetzt beschäftigt sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg damit. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim sei eine Beschwerde eingegangen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Bis in den Mai liefen zunächst „Schriftsatzfristen zur Begründung der Beschwerde und zur entsprechenden Erwiderung“. Wann das Verfahren stattfindet, sei noch nicht absehbar (Az. 12 TaBV 3/25).

Arbeitsgericht Mannheim erkannte keine schwerwiegenden Verstöße

Das Arbeitsgericht hatte Anfang Februar mehrere Anträge, die Wahl für nichtig oder unwirksam zu erklären, zurückgewiesen (Az. 8 BV 7/24). Für eine erfolgreiche Anfechtung seien wesentliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Wahlrecht erforderlich, erklärte Ralf Büschler, Vizepräsident des Arbeitsgerichts, damals. Solche lägen nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor.

Mehr zum Thema

Arbeitsgericht Mannheim

SAP-Aufsichtsratswahl ist wirksam

Veröffentlicht
Von
Alexander Jungert
Mehr erfahren
Vergütungsbericht

Warum SAP-Chef Christian Klein 19 Millionen Euro erhält

Veröffentlicht
Von
Alexander Jungert
Mehr erfahren
Interview

Wie will SAP künftig arbeiten, Herr Klein?

Veröffentlicht
Von
Alexander Jungert
Mehr erfahren

Konkret geht es um die direkte Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat im März 2024. In den Anträgen vor dem Arbeitsgericht wurden Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren behauptet. Eingereicht wurden die Anträge von SAP-Beschäftigten, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Im Mai 2024 hatte es erstmals einen Termin vor Gericht gegeben.

Für Aufregung sorgte etwa, dass ein Kandidat angeboten haben soll, man könne die Wahlumschläge bei ihm abgeben, und er überbringe sie dem Wahlbüro. Zudem soll SAP gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben, weil es einer Kandidatin ermöglicht worden sei, für Wahlwerbung auf einen größeren E-Mail-Verteiler zuzugreifen als andere Kandidatinnen und Kandidaten.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

Thema : SAP

  • SAP SAP: 20 Milliarden Euro für Europas digitale Souveränität

    Die Skepsis gegenüber den USA wächst, dort werden aber momentan noch massig Daten aus Europa gespeichert. SAP hat ein neues Angebot vorgestellt, um das zu ändern.

    Mehr erfahren
  • SAP Warum der SAP-Aktienkurs Achterbahn fährt

    Anfang dieser Woche hat der Aktienkurs des Walldorfer Softwarekonzerns SAP heftige Verluste verbucht. Mittlerweile erholt er sich wieder. Was ist da los?

    Mehr erfahren
  • SAP Wie Christian Klein bei SAP kein Stein auf dem anderen lässt

    SAP-Chef Christian Klein ist einer der mächtigsten Manager des Landes. Dank großer Erfolge kann er Kritik einfach weglächeln. Wie lange geht das gut?

    Mehr erfahren

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen