Sinkende Reichweite als Garantiefall

Von 
Lars Wallerang
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mid Groß-Gerau - Batterien in modernen Elektroautos wie dem Volvo XC40 Recharge Pure Electric sind auf eine hohe Laufleistung ausgelegt. © Volvo

Bei den meisten aktuellen Modellen sind die Antriebsbatterien von Elektroautos für eine Laufleistung von etwa 800.000 Kilometern ausgelegt. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Reichweite eines Elektroautos mit der Zeit oder plötzlich erheblich nachlässt, was auf einen schadhaften Antriebsakku hinweisen kann. Ein Reichweitenverlust bedeutet aber nicht immer einen Defekt: "Die Reichweite eines Elektroautos ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann kurzzeitig schwanken", erklärt der Autoclub Europa (ACE). Beeinflusst werde sie beispielsweise vom Energieverbrauch im Auto, vom Fahrverhalten und von der Temperatur.

Dass die Akkukapazität auch bei idealen Bedingungen nicht langfristig auf Neuwagenniveau bleibt, ist ebenfalls normal: Wie bei einem Smartphone oder einem Laptop verliert auch der Antriebsakku eines E-Autos mit der Zeit einen Teil seiner Leistungsfähigkeit. Der dauerhafte, aber normale Kapazitätsverlust der Batterie wird einerseits durch das Laden und Entladen verursacht. Gerade im ersten Jahr leidet die Batteriegesundheit häufig etwas stärker als in den folgenden Jahren. Andererseits kommt es auch durch bloße Alterung zu Verschleißerscheinungen - selbst dann, wenn kaum oder gar nicht gefahren wird.

"Sinkt die Reichweite im Vergleich zum Auslieferungszeitpunkt jedoch dauerhaft unter 70 oder 80 Prozent - je nach Modell und Garantiebedingungen - ist die Batterie womöglich ein Garantiefall", betont der ACE. Hinweis: Eine gesunkene Akkukapazität ist kein Komplettdefekt - durch den bloßen Reichweitenverlust entstehen keine Folgeschäden.

Der Autoclub empfiehlt, die Garantiebestimmungen zu beachten: Die meisten Autohersteller geben auf die E-Auto-Antriebsbatterie eine gesonderte Garantie: "Kann der Akku innerhalb von acht Jahren oder 160.000 Kilometern Laufleistung nur noch weniger als 70 oder 80 Prozent seiner Ursprungskapazität speichern, kann es sich um einen Garantiefall handeln", erklären die Mobilitätsexperten.

Gibt es Indizien dafür, dass die Batterie derart verschlissen sein könnte, lohnt es sich, beim Hersteller die tatsächliche Restkapazität ermitteln zu lassen. Ist der Hersteller nicht zur Mithilfe bereit, kann eine Überprüfung der Batterieleistung mittlerweile für rund 100 Euro von mehreren Anbietern durchgeführt werden. ACE-Tipp: Achtung, bei kurzer Garantielaufzeit oder ab 150.000 gefahrenen Kilometern empfiehlt es sich besonders, die Akkukapazität im Auge zu behalten und im Zweifelsfall überprüfen zu lassen, um bei Bedarf die Garantie noch nutzen zu können.

Die Garantiebestimmungen sollten E-Autofahrende genau kennen, empfiehlt der ACE. Bei Kauf eines Neufahrzeugs sollten Käufer und Käuferinnen sich alle Unterlagen, die die Garantie betreffen, aushändigen lassen und sie aufmerksam lesen. Denn einige Hersteller weichen von den üblichen acht Garantiejahren ab und gewähren nur fünf oder gar drei Jahre Garantie auf die Batterie, aber auch zehn Jahre, 250.000 Kilometer und mehr sind möglich. Häufig ist die freiwillige Herstellerleistung jedoch an rigorose Anforderungen geknüpft, gegen die man im Alltag schnell verstößt: Wurden Hinweise aus der Bedienungsanleitung nicht beachtet, kann die Garantie hinfällig werden, ebenso können Änderungen am Fahrzeug die Garantie aushebeln.

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