Fußball - Darmstädter Protest gegen das 1:1 erfolgreich

Der FC 07 Bensheim muss gegen den 1. FCA Darmstadt nochmal ran

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eric/ü
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Bensheim. Die Fußball-Gruppenligapartie zwischen dem FC 07 Bensheim und dem 1. FCA Darmstadt wird im neuen Jahr wiederholt. Das hat das Regionalsportgericht Darmstadt entschieden. In einer turbulenten Schlussphase bekam der 1. FCA beim Stand von 1:1 in der 89. Minute einen Elfmeter zugesprochen, den Lucas Rodrigues Silva verwandelte. Zur Verwunderung aller Beteiligten erkannte Schiedsrichter Mark-Oliver Ney (Wiesbaden) das Tor nicht an und entschied auf indirekten Freistoß. Der Elfmeterschütze habe von einer „unzulässigen Täuschung im Anlaufverhalten“ Gebrauch gemacht.

Die Gäste legten Protest gegen die Spielwertung (1:1) ein – mit Erfolg. Laut des Urteils des Sportgerichts konnte mit Hilfe von Videomaterial, das der 1. FCA zur Verfügung gestellt hatte, kein Regelverstoß festgestellt werden. Der Schütze habe beim Anlauf leicht verzögert, doch sei die Ausführung regelgerecht gewesen. Schiedsrichter Ney gab im Nachhinein zu, eine Fehlentscheidung getroffen zu haben. „Ich habe die Regelauslegung in diesem Moment falsch interpretiert und war mir eigentlich schon direkt nach dem Schlusspfiff sicher, einen Fehler begangen zu haben.“

Das sei nicht die einzige Fehlentscheidung in diesem Spiel gewesen, sagt Bensheims Trainer Andy Zehnbauer. „Wir hätten ebenfalls zwei Elfmeter kriegen können, und grundsätzlich hatte ich schon das Gefühl, dass viele Entscheidungen des Schiedsrichters in Richtung 1. FCA gewertet wurden.“ Auch in der Entstehung des Strafstoßes kurz vor Schluss habe der Coach kein regelwidriges Verhalten seines Abwehrspielers Nikolas Linke festgestellt.

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Dazu könne er nicht nachvollziehen, dass ein gesamtes Spiel wegen einer einzigen Fehlentscheidung komplett wiederholt werden muss. Das Sportgericht ist letztlich zu dem Entschluss gekommen, dass ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag, der zudem spielentscheidend war. Der 1. FCA Darmstadt hätte das Spiel laut des Urteils „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ für sich entschieden, hätte das Strafstoßtor gezählt. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. eric/ü

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