Abfallentsorgung

Kommunen müssen Windel-Container auf ZAKB-Wertstoffhöfen selbst finanzieren

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße hat bei ihrer heutigen Sitzung dem Vorstoß aus Bensheim zum Thema Windel-Entsorgung eine Absage erteilt

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Windel-Container-Container dürfen zwar auf den Wertstoffhöfen des ZAKB aufgestellt werden. Finanziert werden muss das Angebot jedoch durch die jeweiligen Kommunen. © Thomas Zelinger

Bergstraße. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) wird keine Windelcontainer auf seinen Wertstoffhöfen finanzieren. Die Verbandsversammlung bekräftigte bei ihrer heutigen Sitzung ihre Haltung zu diesem Thema. Begründet wird dies mit „fehlenden rechtlichen Möglichkeiten“.

Zuletzt kochte das Thema in Bensheim hoch. Seit Anfang des Jahres können Bensheimer Einwohner Windeln – wie mehrfach berichtet – nicht mehr kostenlos beim Wertstoffhof entsorgen. Die Stadt will sich damit 35 000 Euro jährlich sparen. Die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Magistrat Gespräche mit den anderen Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) und dem Verband führen soll. Deren Ergebnis sollte sein, dass der ZAKB auf den Wertstoffhöfen in seinem Verbandsgebiet Container für Windeln bereitstellt.

Kommunen müssen Angebot beauftragen und finanzieren

Dem erteilte die Verbandsversammlung jetzt eine Absage. Der ZAKB stelle seinen Mitgliedskommunen zwar auf Wunsch Flächen für Container zur kostenlosen Entsorgung von Windeln auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung. Beauftragt und finanziert werden müsse ein solches Angebot jedoch durch die Kommunen. Die Entsorgungsmöglichkeit für Windeln wird von Familien mit Kindern, aber auch von vielen älteren Menschen rege genutzt.

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Die Verbandsversammlung folgte mit der Ablehnung einer Finanzierung laut einer Pressemitteilung des Verbandes der Beschlussvorlage des ZAKB-Vorstandes. Eine juristische Prüfung im Vorfeld habe ergeben, dass es dem ZAKB durch Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes rechtlich untersagt ist, eine aus Gebühren finanzierte kostenlose Annahme von Abfällen aus sozialen Erwägungen anzubieten. In der Verbandsversammlung vom 30. September 2003 sei hierzu schon einmal ein gleichlautender Beschluss gefasst worden.

Mit Blick auf die in Bensheim aufgekommene Diskussion zum Thema „Erstattungen im Bereich wilder Müll für Vorjahre“, erklärte der Vorsitzende des ZAKB-Vorstandes, Matthias Schimpf, dass mit dem Beschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Verbandsversammlung Ende 2023 die Basis geschaffen wurde, den Kommunen zukünftig diese Leistungen zu vergüten, eine rückwirkende Zahlung aufgrund fehlender Vereinbarungen in der Vergangenheit hingegen nicht möglich ist.

Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis

Weiterhin berichtete Matthias Schimpf über den aktuellen Stand der juristischen Verfahren rund um die Entsorgung freigemessener Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis. „Neben dem Hauptverfahren laufen derzeit zwei Eilverfahren und eine weitere Klage. Es bleibt nunmehr also die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt abzuwarten – auch zum Eilantrag des ZAKB auf Anordnung des Sofortvollzugs für die Mitbenutzung der Deponie in Büttelborn“, so Schimpf. Mit einer Entscheidung rechnet der Zweckverband voraussichtlich bis Mitte April 2024.

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Anna Meister
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Der Fachkräftemangel macht auch vor dem ZAKB nicht halt. Um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und derzeit Beschäftigte zu binden, hat der Zweckverband laut Pressemitteilung „ein Konzept mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt“. Es beinhaltee unter anderem neue Wege für das Recruiting, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Schaffung einer modernen Arbeitsumgebung.

Im Zuge ihrer heutigen Sitzung wurde der Verbandsversammlung auch die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2024 des Regierungspräsidiums vorgelegt.

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