Katzenschutzverordnung

Weinheimer Freigänger-Katzen müssen jetzt kastriert werden

Die Tiere sollten außerdem fälschungssicher gekenntzeichnet sein.

Von 
Gabriel Schwab
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An Futterstellen wie diesen werden die Straßenkatzen von ehrenamtlichen Tierschützern versorgt. © Tiernheim Weinheim

Weinheim. Katzenjammer hallt noch aus vielen Ecken des Stadtgebiets. Die hohe Anzahl von streunenden Straßenkatzen macht Weinheimer Tierschützern weiterhin jede Menge Arbeit. Das Tierheim ist rappelvoll – das Futterlager für Streunerkatzen hingegen fast leer. Mit dem Ende des Augusts trat nun die erweiterte Katzenschutzverordnung in Kraft – freilaufende Fellnasen müssen ab sofort kastriert werden, um gegen die wilde Vermehrung vorzugehen.

1.000 freilaufende Katzen

Die neue Fassung der Katzenschutzverordnung wurde zwar bereits im Februar verabschiedet. Rechtlich trat sie jedoch erst vor acht Tagen und damit ein halbes Jahr später in Kraft. Bislang hatte die Verordnung lediglich darauf abgezielt, mithilfe von Registrierung und Kennzeichnung die Rückvermittlung an Besitzer zu erleichtern und Fundtiere besser erfassen zu können. Nun müssen die Lebewesen, die sich im Freien herumtreiben, auch unfruchtbar gemacht werden.

Das gilt in Weinheim ab sofort

Ziel ist der Schutz freilebender Katzen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden durch zu hohe Populationen im gesamten Stadtgebiet.

Die Verordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Weinheim.

Freilaufende Halterkatzen (älter als fünf Monate) müssen vor dem Freigang kastriert und dauerhaft fälschungssicher gekennzeichnet werden (Mikrochip nach ISO-Norm oder Ohrtätowierung).

Die Registrierung erfolgt im kostenfreien Haustierregister von Tasso oder FINDEFIX (Deutscher Tierschutzbund).

Der Nachweis über Kastration und Registrierung muss auf Verlangen der Stadt vorgelegt werden.

Auf Antrag kann die Stadt Ausnahmen von der Kastrationspflicht zulassen – Kennzeichnung und Registrierung bleiben Pflicht.

Eigentümer, die nicht Halter sind, müssen die Durchführung der Halterpflichten dulden.

Bei Verstoß kann die Stadt die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung veranlassen – auf Kosten des Halters.

Ist der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden zu ermitteln, kann die Katze bis zur Klärung in Obhut genommen werden.

Eigentümer müssen auch hier die Maßnahmen dulden.

Die Stadt oder Beauftragte dürfen freilebende Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. gab

„Das Thema beschäftigt uns seit geraumer Zeit“, sagte Oberbürgermeister Manuel Just in der Gemeinderatssitzung, in der der Beschluss nach einer intensiven Debatte einstimmig gefasst wurde. Das Rathaus schätzte die Zahl an frei herumlaufenden Tieren allein in Weinheim auf 1.000. „Das macht die Pflicht unumgänglich“, so Just. Mit dem Beschluss folgte die Kommunalpolitik einer langjährigen und lautstarken Forderung der Tierschützer.

Die Verordnung habe noch keine Wirkung gezeigt

Dass die Verordnung noch keine nennenswerte Wirkung entfaltet hat, ist für Ivonne Heubach, Vorsitzende des Weinheimer Tierschutzvereins, nicht überraschend. Auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, dass viele Katzenbesitzer die Pflicht bereits in vorauseilendem Gehorsam befolgt hätten. Stattdessen gibt es in Weinheim insbesondere im Wohngebiet „Am Drachenstein“ sowie in der Nähe der Firma Freudenberg und des GRN-Areals die üblichen Verdächtigen zu versorgen. Und das Engagement endet nicht an Weinheims Stadtgrenze: In Kommunen, in denen die Verordnung nicht gilt, vermehren sich die Fellnasen ohnehin munter weiter.

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Zuwachs verzeichnen die Ehrenamtlichen in Hemsbach und in Hirschberg. Kurioserweise erblickte dort unweit des Messie-Haushalts eine ganze Schar Katzen das Licht der Welt. Nach Heubachs Angaben befindet sich unweit des Gebäudes, in dem Ende 2024 rund 60 Katzen beschlagnahmt wurden, ein weiterer Haushalt, in dem sich die Katzen fröhlich vermehrten. Deren Besitzerin, eine ältere Frau, wurde schon seit Längerem von den Tierschützern dabei unterstützt, die freilaufenden Katzen zu versorgen. Nun, da die Frau im Heim ist, bleibt diese Arbeit gänzlich beim Tierschutz hängen. Insgesamt werden mindestens 50 Straßenkatzen sowie 18 Heimtiere versorgt.

Vorräte sind leer: So kann man das Tierheim unterstützen

Doch nun sind die Vorräte so gut wie leer. Ivonne Heubach meldete sich deshalb in einem Beitrag in den sozialen Medien zu Wort: „Wer kann Nass- und Trockenfutter spenden und die Bäuchlein der Streuner füllen?“ Sowohl Trocken- als auch Nassfutter sind gerne gesehen. Die Ansprüche seien nicht hoch. Wenn das Tierfutter etwas hochwertiger ist, freue man sich aber. Wer das Tierheim unterstützen möchte, kann das Fressen dort entweder während der Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag und Samstag von 14 bis 16 Uhr) oder darüber hinaus nach telefonischer Absprache abgeben vorbeibringen. Auch gibt es eine Amazon-Wunschliste mit den benötigten Futterartikeln unter kurzlinks.de/igrc Ebenso ist der ehrenamtliche Trägerverein stets auf Geldspenden angewiesen. Jetzt steht zum Beispiel die Reparatur der Dächer für die Außengehege an, die neu gemacht werden müssen. „Hier würden wir uns auch über eine Firma freuen, die die Arbeiten vielleicht etwas kostengünstiger durchführen könnte“, so Vorsitzende Heubach.

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