BA-Kinderwelt

Was macht eigentlich ein Wahlhelfer?

Bald steht die Bundestagswahl an, für die es unzählige Wahlhelfer braucht. Doch wofür sind diese genau zuständig?

Von 
Tara Seipp
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Wenn er nicht gerade den Kindernachrichten-Podcast aufnimmt, ist Fred Fuchs im Wald zu finden. © Butz

Bergstraße. Liebe Kinder, am übernächsten Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Ein wichtiger Tag, denn da wird darüber entschieden, wer in den nächsten vier Jahren in Deutschland Entscheidungen fällt, die uns alle betreffen.

Die Menschen wählen deshalb Politiker als Vertreter, die für die Bürger in Deutschland in den Bundestag ziehen. Diese Vertreter werden Abgeordnete genannt. Sie entscheiden über Gesetze oder beraten sich zu wichtigen Themen.

Jeder Wahlberechtigte muss zwei Stimmen abgeben, also zwei Kreuze machen. Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten. Dieser tritt in einem bestimmten Wahlkreis an. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei, die auch Sitze im Bundestag an ihre Politiker vergeben kann.

Für so eine Wahl werden hunderttausende Wahlhelfer gebraucht. Doch was genau tun diese eigentlich? Na klar, bei der Wahl mithelfen, am Wahltag in den Wahllokalen. Die Helfer bereiten an diesem Tag die Wahllokale vor. Beispielsweise legen sie die Stimmzettel bereit und geben diese aus, überprüfen und verschließen die Wahlurne. Sie sorgen außerdem dafür, dass beim Wählen über den gesamten Tag alles ordnungsgemäß abläuft.

Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlhelfer müssen aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein und können sich abwechseln. Es müssen stets mindestens drei Wahlhelfer pro Wahllokal anwesend sein.

Die Wahlurnen dürfen sie nur dann freigeben, wenn jemand seinen Stimmzettel einwirft. Wahlhelfer vermerken dann die Namen der Personen, die gewählt haben, im Wählerverzeichnis. Und sie zählen nach 18 Uhr, wenn die Wahl endet, die Stimmzettel aus und stellen das Ergebnis für ihren Wahlbezirk fest.

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Die Tätigkeit des Wahlhelfers zählt zu den ehrenamtlichen Engagements. Dennoch gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. In der Regel bekommen Wahlhelfer bundeseinheitlich 25 Euro ausgezahlt, in einzelnen Gemeinden kann der Betrag aber auch höher ausfallen. ts

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