Demokratie

Volksbegehren gegen Gendern in Hessen

Initiative will Rechtschreib-Wildwuchs bekämpfen / Die Hürden für das Vorhaben sind hoch

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red
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Die Initiative „Volksbegehren stoppt Gendern in Hessen“ möchte das Gendern in der Amtssprache unterbinden. © dpa

Bergstraße. Kein Zwang zu falschem Deutsch sowie ein Anti-Gender-Gesetz für Hessens Amtsstuben, Schulen und Hochschulen fordert die Initiative „Volksbegehren stoppt Gendern in Hessen“. So sollen „Mitbürger*innen, Kund*innen“ und ähnliche Ansprache-Ungetüme verbannt werden, in Formularen soll es wieder „Sehr geehrte Frau“, „Sehr geehrter Herr“ heißen. Radfahrende und Wählende sollen wieder Radfahrer und Wähler sein. Verschont werden soll man auch von Anreden wie „Liebe/r Wählende/r“.

Schüler und Studenten sollen nicht mit Punktabzügen bestraft werden, wenn sie statt der Gendersprache Deutsch nach den derzeitigen Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung verwenden. Kritisiert werden weiterhin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Kunstpausen der Nachrichtensprecher und Moderatoren als sprachlicher Ausdruck von Genderformen. Und das auch noch alimentiert von Zwangsgebühren, denen sich niemand entziehen kann.

Bürger einer Demokratie verwahrten sich zu Recht gegen eine verordnete Sprache, heißt es in dem Aufruf der Initiative weiter. Jede historisch gewachsene Sprachgemeinschaft basiere auf verständlichen, aus der Tradition erwachsenen Sprache. Es dürfe keinen Zwang zur Anwendung von Sprachregelungen geben, die sich diesen Prinzipien widersetzten.

„Verständlich und lesbar“

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Thomas Tritsch
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Das alles mündet in einem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit dem Titel „Amtssprache in Hessen“. Grundlage ist das hessische Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid. In vier Paragraphen im vorgelegten Gesetzentwurf, den der hessische Landtag beschließen soll, wird festgehalten: Die Amtssprache richtet sich nach den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Sie soll verständlich und lesbar sein.

Der verbindliche Geltungsbereich umfasst die Verwaltung des Landes Hessen, die Regierung, nachgeordnete Behörden, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, Anstalten des öffentlichen Rechts und andere öffentliche Unternehmen.

Niemand in den genannten Einrichtungen soll verpflichtet werden, die sogenannte Gendersprache anzuwenden. Dazu zählen insbesondere Satz- und Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Sternchen, Unterstrich, Binnen I und künstliche Sprechpausen (sogenannter Glottisschlag). Doppelnennungen (Bürger und Bürgerinnen) und Partizipialumschreibungen (Radfahrende) oder ähnliche Konstruktionen sind zu vermeiden, wenn dadurch die Lesbarkeit oder Verständlichkeit eines Textes leiden, grammatikalisch falsch oder sinnentstellend sind.

Schließlich wird unter Rechtsfolgen in Paragraph vier aufgeführt, dass es keine schlechteren Noten an Schulen und Universitäten geben soll, wenn die Gendersprache nicht verwendet wird. Und Konsequenzen hat es auch. Amtsträger, die der Untersagung zuwiderhandeln, können disziplinarrechtlich belangt oder mit einem Bußgeld belegt werden.

44 000 Unterschriften nötig

Die Hürden für ein Volksbegehren in Hessen sind hoch. Zunächst muss der Unterstützerantrag handschriftlich ausgefüllt und per Post verschickt werden. Einfach mailen, einscannen oder gar faxen geht nicht. Die zuständige Gemeinde muss dann die Wahlberechtigung bestätigen und auch ob man Deutscher in Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) und ob die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.

Insgesamt müssen mindestens 44 000 Unterschriften gesammelt werden (ein Prozent der hessischen Wahlberechtigten). Ein Volksentscheid findet statt, wenn der Landtag einen in einem erfolgreichen Volksbegehren zustande gekommenen Gesetzentwurf nicht beschließt. Hier müssen dann fünf Prozent der Stimmberechtigten (220 000 Menschen) zustimmen. Wieder nicht digital, sondern handschriftlich, in Unterschriftenlisten. red

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