Bergstraße. Das gerade erst beschlossene flächendeckende Handyverbot an hessischen Schulen sorgt aktuell für Aufsehen. Die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind ab August grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind für den Unterricht, Notfälle oder medizinische Gründe vorgesehen. Was man kaum glauben mag: Das Thema wurde bereits vor 25 Jahren diskutiert. „Im Klassensaal haben Handys nichts zu suchen“, titelte der BA am 5. Mai 2000. Zur Erinnerung: Damals waren das Nokia 3310, das Siemens C35i und das Motorola RAZR beliebt, zumeist ausgestattet mit Tasten und einem grau-grünen Display.
Trotz ihrer aus heutiger Sicht sehr eingeschränkten Möglichkeiten wurden die Mobiltelefone bereits damals während der Abiturklausuren gänzlich aus den Prüfungsräumen verbannt. Um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hatten sich die Direktoren bei ihrer Dienstversammlung vor dem Abitur mit dem Leitenden Schulamtsdirektor ohne Wenn und Aber darauf verständigt, dass außer Schreibutensilien und ausdrücklich erlaubten Hilfsmitteln wie etwa bestimmten Taschenrechnern nichts mit zur Prüfung mitgebracht werden durfte.
In einer eigens erstellten schriftliche Verfügung hieß es, dass „Handys wie Spickzettel“ zu behandeln sind. Hier wie da ist schon der Versuch einer Täuschung strafbar. Um Missbrauch von vornherein auszuschließen, wünschte sich der hessische Lehrerverband bereits damals das Klassenzimmer als „Handy-freie Zone“. Ein grundsätzliches Verbot forderte der Verband mit Verweis auf das „hohe Kommunikationsbedürfnis“ vieler Jugendlicher jedoch nicht.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/region-bergstrasse_artikel,-bergstrasse-sommerserie-handys-digitalisierung-_arid,2315226.html