Bergstraße. Der Fahrzeugbestand im Kreis Bergstraße steigt und steigt. Zum Jahreswechsel trugen 264 003 Autos, Lastwagen, Motorräder und andere Vehikel ein Kennzeichen mit den Buchstaben HP am Anfang. Das waren gut 2700 mehr als noch zwölf Monate zuvor. Damit fiel der Anstieg allerdings nur etwa halb so stark aus wie von 2018 auf 2019, als der Bestand noch um rund 4500 bei der Zulassungsstelle des Kreises Bergstraße in Heppenheim zugelassene Fahrzeuge gewachsen war.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 10 202 Neufahrzeuge zugelassen. Der Gesamtbestand an Kraftfahrzeugen im Kreis Bergstraße zum Jahreswechsel setzt sich im Wesentlichen aus 190 353 Personenkraftwagen (Pkw), 20 340 Motorrädern und 13 088 Lastkraftwagen (Lkw) zusammen. Dazu kommen Vehikel, die mit einer Zahl von 40 222 unter „Sonstige“ geführt werden. In diesen Zahlen der Behörde sind allerdings auch Fahrzeuge enthalten, die aktuell nicht zugelassen sind.
Auf und Ab beim Hybridantrieb
Auffällig ist die zunächst deutliche Zunahme der Zulassungen von Fahrzeugen mit Hybridantrieb, also der Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor, der ein drastischer Rückgang im vergangenen Jahr folgte. Der Bestand wuchs von 915 Fahrzeugen zum Ende des Jahres 2017 auf insgesamt 8948 zum Ende des vergangenen Jahres. Allerdings wurden in 2022 nur noch 678 neue Hybrid-Fahrzeuge zugelassen - wohingegen es im Jahr 2021 noch 3988 waren.
Anders sieht es bei Fahrzeugen mit einem reinen Elektroantrieb aus, die auf den Bergsträßer Straßen unterwegs sind: Die Zulassungsstelle des Kreises weist in ihrer Statistik zum Jahresende 2022 einen Bestand von 3988 „Stromern“ aus - mit kontinuierlich wachsenden Zulassungszahlen: Kamen 2020 lediglich 653 Neufahrzeuge hinzu, waren es 2021 schon 1302 und im vergangenen Jahr immerhin 2514 reine Elektro-Fahrzeuge.
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Übrigens: Im Jahr 2015 wurde mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) das sogenannte E-Kennzeichen eingeführt, das jeder Halter eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb für seinen fahrbaren Untersatz beantragen kann. Außerdem dürfen auch Brennstoffzellenautos die Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende tragen - und auch Wagen mit Hybridantrieb, sofern sie extern geladen werden können, also ein sogenannter Plug-in-Hybrid sind. Im EmoG enthalten ist auch die Kann-Bestimmung zum E-Kennzeichen.
Das „E“ dient auch der Sicherheit
Das heißt: Wer ein entsprechendes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, sich für ein E-Kennzeichen zu entscheiden und es sich bei der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen. Eine „Pflicht zum E“ besteht allerdings nicht. Im Kreis Bergstraße wurden bislang 5912 E-Kennzeichen ausgegeben.
Mit dem EmoG soll den Städten und Gemeinden ermöglicht werden, den Nutzern von Fahrzeugen mit Elektromotor verschiedene Vorteile einzuräumen. Im Einzelnen könnten dies sein: Reservierte Parkplätze an Ladesäulen, kostenlose Parkplätze, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen und die Freigabe von Busspuren - Möglichkeiten, die allerdings kaum genutzt werden.
Mit dem E auf dem Nummernschild sind Umweltbewusstsein und ein Engagement für die Technologien der Zukunft nun auch am Autokennzeichen ablesbar. Und das E sorgt für einen größeren Erkennungseffekt im Straßenverkehr. Zugleich dient es der Sicherheit: Bei einem Unfall wissen die Rettungsdienste sofort, dass sie es mit einem Elektrofahrzeug mit Hochvolt-Batterie zu tun haben.
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