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Nach SEK-Einsatz in Rimbach: 36-Jähriger aus Köln in U-Haft

Die Tat hielt den Odenwald-Ort Rimbach in Atem: Ein Mann hat in einer Bankfiliale eine junge Frau mit einem Schraubenzieher bedroht. Jetzt befindet er sich in Untersuchungshaft. Das ist bislang bekannt.

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dpa/lhe
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Dem Mann werde Geiselnahme vorgeworfen. Der Tatverdächtige habe bislang keine Angaben gemacht. © Symbolbild Pol

Rimbach. Nachdem am Dienstagmorgen (7.1.) ein 36 Jahre alter Tatverdächtiger eine 21-jährige Bankmitarbeiterin in einer dortigen Volksbankfiliale in der Rathausstraße mit einem Schraubenzieher bedroht und gegen ihren Willen festgehalten haben soll (wir haben berichtet), ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei wegen des Verdachts der Geiselnahme.

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der 36-jährige Mann erstmals am Montagabend (6.1.) in Rimbach aufgefallen sein, als er versucht haben soll, Kontakt zu einer ihm bekannten Frau aufzunehmen. Nachdem er vergeblich versucht haben soll, sich Zugang zu deren Wohnung zu verschaffen, soll er sich aus bislang unbekannten Gründen am Dienstagmorgen (7.1.) zur Bank begeben haben.

Derzeit gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass sowohl die Bankfiliale, als auch die 21-jährige Bankmitarbeiterin zufällig in seinen Wirkungskreis gerieten. Die genauen Hintergründe für sein Handeln sind weiterhin Bestand der andauernden Ermittlungen.

Nach seiner Festnahme durchsuchte die Polizei aufgrund einer richterlichen Anordnung die Wohnung des 36 Jahre alten Tatverdächtigen in Köln, wo er amtlich gemeldet ist. Hierbei konnten keine tatrelevanten Beweismittel aufgefunden werden.

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Am Mittwoch (8.1.) wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht Bensheim vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Im Anschluss wurde der 36 Jahre alte Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse bittet die Polizei nochmals dringend von der Verbreitung und Veröffentlichung des im Internet kursierenden Videos abzusehen. Hierbei wird erheblich in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen eingegriffen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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