Region. Der Reformprozess „ekhn2030“, mit dem die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und ihre Gemeinden angesichts von schwindenden Mitgliederzahlen und sinkenden Kirchensteuereinnahmen die Weichen für die Zukunft stellen wollen, schließt auch den Umgang mit kirchlichen Immobilien ein: Welche Gebäude sollen erhalten, wie sollen sie genutzt werden und gibt es vielleicht Kooperationspartner, mit denen die Kirche in puncto Immobilien gemeinsame Sache machen kann?
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Mit all diesen Fragen hat sich die angehende Innenarchitektin Miriam Folk aus Heppenheim im Rahmen eines Studierendenprojektes an der Hochschule Darmstadt befasst. Das Evangelische Dekanat Bergstraße lädt alle Interessierten zu einem kostenlosem Online-Informationsabend ein, bei dem Folk die ausgearbeiteten Ideen, Kirchenräume multifunktional zu nutzen, vorstellen wird. Beginn ist am Mittwoch, 11. Oktober, von 19.30 bis 21 Uhr.
Zwei konkrete Beispiele
Die Referentin ist Masterstudentin der Innenarchitektur an der Hochschule Darmstadt (HDA). Initiiert wurde das Projekt gemeinsam mit den Evangelischen Akademie Frankfurt. Ausgangslage waren zwei Gemeinden in der Mainmetropole, für die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein sinnvolles Nutzungskonzept für die beiden Kirchen und Gemeindehäuser erarbeiten sollten. Zusätzliche Herausforderung zu dieser Aufgabenstellung war, dass durch eine clevere Nutzung die Hälfte der Gebäude abgegeben werden sollte. Wie genau das möglich sein kann, wird Folk in ihrer Präsentation erläutern. Im Anschluss besteht für alle Interessierten Zeit für Fragen und Diskussionen.
Knappe Ressourcen
Zum Hintergrund: Mit Blick auf die Instandhaltung und Sanierung ihrer etwa 4500 Gebäude steht die EKHN angesichts knapper finanzieller Ressourcen vor enormen Herausforderungen. Nicht nur die Bauunterhaltungslast für die Kirchengemeinden soll deutlich gesenkt werden, sondern auch die gesamtkirchlichen Bauzuweisungsmittel sollen bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 strukturell um 10 bis 15 Millionen Euro reduziert werden.
Dieses Einsparziel soll jedoch nicht durch schlichtes Kürzen der Zuweisungen erreicht werden. Vielmehr sollen sich die Kirchengemeinden, die in der Regel Eigentümerinnen der Gebäude sind, mit Nachbargemeinden und dem Dekanat über einen qualitativen Konzentrationsprozess im Bereich der Gebäude verständigen.
Mit dem Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplangesetz wurden von der EKHN-Synode die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Durchführung dieses Prozesses geschaffen. Durch diesen soll eine Verständigung darüber erreicht werden, welche Gebäude künftig gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden oder zivilgesellschaftlichen Partnern genutzt, welche umgenutzt, rückgebaut, erweitert oder veräußert werden und welche Gebäude künftig keine Bauzuweisungsmittel mehr erhalten sollen.
Elf Nachbarschaftsräume
Bei der Reduzierung des Gebäudebestands ist so nicht der Bedarf der einzelnen Kirchengemeinde ausschlaggebend, sondern der des zu gründenden Nachbarschaftsraums. Im Dekanat Bergstraße bilden die 44 Kirchengemeinden künftig elf solcher Nachbarschaftsräume.
Innerhalb dieser Gruppen sollen die zugehörigen Kirchengemeinden gemeinsam ein Gebäudekonzept entwickeln, das der Einsparvorgabe und ihrem gemeinsamen Gebäudebedarf Rechnung trägt. Dazu sollen sich die Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums zum Beispiel darüber verständigen, welche Pfarr- und Gemeindehäuser beibehalten werden. red
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