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Kommunen erhalten für veränderten Landesentwicklungsplan Finanzhilfe

Die Landesregierung zahlt hessischen Kommunen, die durch die Neuordnung des Landesentwicklungsplans weniger Finanzmittel erhalten, für eine Übergangszeit eine Millionensumme.

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dpa/lhe
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Hessen. Die Landesregierung zahlt hessischen Kommunen, die durch die Neuordnung des Landesentwicklungsplans weniger Finanzmittel erhalten, für eine Übergangszeit eine Millionensumme. Mit dem seit 2021 gültigen Plan werden nach Angaben des Finanzministeriums manche Städte und Gemeinden nicht mehr dem ländlichen Raum zugeordnet. Damit verbunden seien bestimmte Zuweisungen, die die betroffenen Kommunen nun nicht mehr erhielten, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag in Wiesbaden. "Mit insgesamt 37 Millionen Euro federn wir den Übergang in den kommenden Jahren ab."

Die Aktualisierung des Plans sei notwendig gewesen, weil die Mobilität in Hessen in den vergangenen Jahren zugenommen habe, neue Arbeitsplätze entstanden seien und die Bevölkerung stark gewachsen sei, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) mit.

Der Landesentwicklungsplan bildet als zentrales Instrument der Landesplanung die Grundlage für die Regionalpläne, in denen etwa Wohn- und Gewerbegebiete oder Gebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden. Er regelt die Raumordnung des Landes in verschiedensten Bereichen wie etwa Daseinsvorsorge, Umweltschutz, Infrastruktur oder Siedlungsentwicklung und teilt die Städte und Gemeinden dafür in bestimmte Kategorien. Dabei wird, abhängig etwa von der Einwohnerdichte und der Anzahl der Arbeitsplätze, auch zwischen ländlichem Raum und dem sogenannten Verdichtungsraum unterschieden.

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Diese Zuordnung der Kommunen im Landesentwicklungsplan hat direkte Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, über den das Land die Ertragskraft der hessischen Kommunen angleicht. So wird nach Angaben des Finanzministeriums etwa den Städten und Gemeinden im ländlichen Raum seit 2014 eine Investitionspauschale gutgeschrieben, und ihre Zuweisung pro Einwohnerin oder Einwohner wird für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich um drei Prozent erhöht.

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