Bergstraße. Der Hund ist vielen bekannt als der beste Freund des Menschen, doch die Haltung des Vierbeiners kann ganz schön teuer werden. Zu anfallenden Kosten für Nahrung und Tierarztbesuche kommt die sogenannte Hundesteuer dazu. Das ist eine jährliche Aufwandssteuer, die je nach Anzahl und Rasse der Hunde variiert.
Mit jedem angeschafften Hund steigt der Steuerbetrag. So ist der zweite Hund teuerer als der erste und der dritte Hund teuerer als der zweite. Ab dem vierten Hund kostet es einheitlich 144 Euro. Sollte der eigene Hund in die Kategorie der gefährlichen Hunde zählen, so fällt ein jährlicher Betrag von 600 Euro an.
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Ein Hund gilt dann als gefährlich, sollte er eine erhöhte Angriffslust und Kampfbereitschaft gegenüber Tieren und Menschen aufweisen. Bestimmte Hunderassen werden auch Kampfhunde genannt und gelten als gefährlich. Keine Steuern bezahlen müssen Herrchen für Assistenzhunde, Gebrauchshunde, Rettungshunde und Hunde, die in Tierschutzeinrichtungen untergebracht sind.
Der Ursprung der Steuer reicht in das 15. Jahrhundert zurück. Das sogenannte „Hundekorn“ war eine Steuer, die Bauern für den Besitz eines Hundes zahlen mussten. Dies erfolgte meist in der Form von Getreide. taso
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