Bergstraße. Er war einer der Architekten der bundesdeutschen Demokratie. Heinrich von Brentano. Der Wahl-Bergsträßer zählte zu den Vätern des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
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Als Mitglied des Parlamentarischen Rates war Brentano (Bild: dpa) 1948 und 1949 stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses. Geboren wurde Heinrich von Brentano 1904 in Offenbach. Dem Abitur 1922 folgte ein Jura-Studium in München. Nach der Promotion 1930 arbeitete er ab 1932 als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Darmstadt, bis er 1943 als Staatsanwalt nach Hanau dienstverpflichtet wurde.
Zum Vorsitzenden der ersten CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgestiegen
1945 zählte Brentano zu den Mitbegründern der CDU. Bei der ersten Bundestagswahl 1949 ging der promovierte Verfassungsjurist für seine Partei als Direktkandidat im Wahlkreis Bergstraße ins Rennen. Er gewann nicht nur überlegen das Direktmandat – wie später auch 1953, 1957 und 1961 –, sondern stieg auch auf Anhieb zum Vorsitzenden der ersten CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, was er zunächst bis 1955 bleiben sollte.
Den Kreis Bergstraße vertrat er von seinem ersten Einzug 1949 bis zu seinem frühen Tode 1964 als Abgeordneter im Deutschen Bundestag.
Ab 1957 hatte der zeitlebens unverheiratete Rechtsanwalt und Notar seinen Zweitwohnsitz auf einem 3000 Quadratmeter großen Grundstück in Stallenkandel, einem Weiler von Wald-Michelbach. red
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