Bergstraße. Der 19. Januar kommt plötzlich und unerwartet. Jedes Jahr. Wichtig ist der Stichtag für die Besitzer des grauen oder rosafarbenen Führerscheins. Denn jahrgangsweise wird die Fahrerlaubnis an diesem Tag ungültig und muss gegen einen neuen, europaweit gültigen Kartenführerschein umgetauscht werden. Aktuell sind die geburtenstarken Jahrgänge an der Reihe – in diesem Jahr die Menschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind.
Und wie in jedem Jahr kurz vor dem Stichtag verzeichnen die Führerscheinstellen der Rathäuser und Landratsämter einen großen Andrang. Nahezu alle Behörden in der Region winken ab: Es gibt keine freien Termine mehr in den kommenden eineinhalb Wochen.
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So auch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Bergstraße in Heppenheim. Auch hier gibt es nach Angaben aus dem Landratsamt einen Ansturm – und keinen Termin mehr bis zum 19. Januar. Die Kreisbehörde schätzt die Anzahl der Menschen mit grauem oder rosafarbenem Führerschein in den betreffenden Jahrgängen auf etwa 9000 bis 12 000 Bürgerinnen und Bürger, wie der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und Dezernent Matthias Schimpf sagt. Ein Bensheimer Bürger berichtet im Gespräch mit unserer Zeitung, dass er bei einer Anfrage Ende Dezember einen Termin am 16. Februar erhalten hat.
Bessere Chancen, noch kurzfristig vor dem 19. Januar den Führerscheinumtausch in die Wege leiten zu können, haben die Bürger in 14 Städten und Gemeinden des Kreises, in denen Einwohner mit Hauptwohnsitz einen entsprechenden Antrag auch im Rathaus stellen können. Im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung ist das jedoch nur in Lorsch und Einhausen möglich, und dort ebenfalls ausschließlich für Einwohner der beiden Kommunen.
Eine Terminvergabe im zuständigen Bürgerbüro ist noch relativ kurzfristig möglich, heißt es aus der Pressestelle im Lorscher Stadthaus auf Nachfrage dieser Zeitung. Vereinbaren kann man einen solchen unter anderem online unter www.lorsch.de. Auch ein spontaner Besuch im Lorscher Bürgerbüro ist möglich. Dann muss man jedoch mit Wartezeiten rechnen.
Auch in Einhausen ist das Bürgerbüro im Rathaus für den Führerscheintausch zuständig. Hier kann man von einer großen Nachfrage nach der Dienstleistung berichten. Im gerade begonnenen neuen Jahr wurden – Stand gestern – 13 Anträge auf Führerscheinumtausch gestellt. Einhäuser Bürger können einen Termin vereinbaren oder zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus vorbeischauen.
Aus Sicherheitsgründen werden europaweit alle Führerscheine vereinheitlicht. In Deutschland betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei gehen die Behörden staffelweise vor. Zuerst werden die grauen und rosafarbenen „Lappen“ ausgewechselt: Im kommenden Jahr sind die Jahrgänge 1971 und jünger an der Reihe. Ab 2026 die Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden. Zuletzt sind die Menschen an der Reihe, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Die Strafe beträgt zehn Euro
Wer’s nicht mehr rechtzeitig schafft, einen Termin zu bekommen, mag sich trösten. Wer mit altem „Lappen“ erwischt wird, muss eine Strafe von zehn Euro zahlen. Die Sache wird lediglich als Ordnungswidrigkeit gewertet. Dies gilt allerdings nicht für Lkw-Fahrer. Da ist das Versäumnis des vergessenen Führerschein-Umtauschs eine Straftat. Eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr. Die gab es nur während der Pandemie-Jahre.
Die Fristenregelung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind nach Angaben der Bergsträßer Fahrererlaubnisbehörde mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im alten Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. bjz/kel
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