Wirtschaft

Dehoga: Viele Gaststätten im ländlichen Raum werden schließen

Pandemie, Inflation und nun Mehrwertsteuererhöhung: Für viele Restaurants und Gaststätten in Hessen ist das nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zu viel. Er rechnet mit Schließungen.

Von 
Lukas Fortkord
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Ein Mindestlohn führt in der Regel wohl nicht dazu, dass die Beschäftigung sinkt – so lautet eine wichtige Erkenntnis der Wirtschaftsnobelpreisträger. © dpa

Frankfurt/Main. Die Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie wird nach Angaben des Branchenverbands Dehoga Auswirkungen auf die hessischen Hotels und Gastgewerbe haben. "Wir gehen derzeit davon aus, dass rund zwölf Prozent der Betriebe schließen", sagte Dehoga Hessen-Präsident Robert Mangold der Deutschen Presse-Agentur.

In den Ballungsräumen wie Frankfurt, Marburg oder Gießen werde es nach Mangolds Angaben nicht so eklatant sein. Aber im ländlichen Bereich würden Ausflügler die Schließungen merken. "Im März, April, wenn die Fahrradtouren wieder losgehen, das gute Wetter kommt, wird sich der ein oder andere wundern, warum kein Biergarten mehr da ist."

Dort wird laut Mangold nach vier Krisenjahren mit Corona-Pandemie und Inflation einfach frustriert der Betrieb geschlossen oder keine Nachfolge gefunden. "Es sind nicht nur drei oder vier, die schließen wollen, weil die Belastungen zu hoch sind. Im Dezember war es schon eine zweistellige Zahl."

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Alexander Jungert
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Die Entscheidung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer sei geradezu kafkaesk, sagte der Dehoga-Präsident. "Wir sind massiv enttäuscht, wir zweifeln an der fachlichen Eignung der Personen, die die Entscheidung getroffen haben." Er rechnet damit, dass die Mehrwertsteuer für die Gastronomie ein wichtiges Thema für den Bundestagswahlkampf 2025 wird.

Die Bundesregierung hatte den Steuersatz auf Speisen in Restaurants Mitte 2020 während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Später hat die Ampel-Koalition die Steuervergünstigung mehrfach verlängert, unter anderem wegen der Folgen der Energiekrise und der hohen Inflation.

Für Getränke galt schon bisher der volle Satz von 19 Prozent. Bei Bringdiensten und Imbissen mit Essen zum Mitnehmen bleibt es dagegen beim ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für Speisen. dpa

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