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Bezahlkarte für Geflüchtete im Kreis Bergstraße kann kommen

Kreisspitze begrüßt die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Landes und fordert eine räumliche Beschränkung auf den Landkreis oder Postleitzahlenbezirk für die Einführung

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So schnell wie möglichsoll auch im Kreis Bergstraße die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt werden. © DPA

Bergstraße. Nachdem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Vergabeverfahren zur Bezahlkarte gefallen ist, hat der Kabinettausschuss Koordinierung Asyl- und Flüchtlingspolitik in Wiesbaden am gestrigen Donnerstag (26.9.2024) Einzelheiten zur landeseinheitlichen Einführung der Bezahl-Karten für Geflüchtete beschlossen. Diese sehen vor, dass das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, für die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren trägt. Für die operative Umsetzung wurde eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, die die Einführung als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen begleitet. Landrat Christian Engelhardt und der für die Flüchtlingsthematik zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf begrüßen diese Entwicklung und werden die Bezahlkarte so rasch wie möglich im Kreis Bergstraße einführen. Das Vergabeverfahren der Länder habe zwar länger gedauert als erwartet, aber nun sei wenigstes die rasche Einführung in Sicht.

Auch eine der wichtigen Mindestanforderungen, die eine solche Karte nach Ansicht der beiden haben muss, wird nach aktuellen Plänen erfüllt werden: So sollte die Bezahlkarte nur in dem Postleitzahlbezirk oder dem Landkreis, in dem die Person untergebracht ist, nutzbar sein. Denn für die Geflüchteten bestehe Residenzpflicht und deshalb sei es als sinnvolles Steuerungsinstrument auch vertretbar, wenn die Nutzung der Bezahlkarte auf den Bezirk der Residenzpflicht eingeschränkt werden könne. red

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Veröffentlicht
Von
Angela Schrödelsecker
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