Bergstraße. Seit dem gestrigen Montag werden in hessischen Erstaufnahmeeinrichtung die ersten Bezahlkarten an neu ankommende Flüchtlinge ausgegeben (der BA hat am Samstag auf der Hessen-Seite berichtet). Wann genau das Bezahlsystem für geflüchtete Menschen auch im Kreis Bergstraße eingeführt wird, ist allerdings noch nicht klar. Das Landratsamt verweist nach einer Anfrage dieser Redaktion auf eine Ende September veröffentlichte Pressemitteilung. Diese sei weiterhin aktuell. Das Land hatte Ende vergangener Woche angekündigt, dass nun auch die Verteilung in den Kommunen beginnen könne. Die hessenweite Einführung soll Ende März abgeschlossen sein.
Landrat Christian Engelhardt und der für die Flüchtlingsthematik zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf hatten Ende September angekündigt, „die Bezahlkarte so rasch wie möglich im Kreis Bergstraße einführen“ zu wollen. Eine wichtige Mindestanforderung, die die Kreisspitze laut Pressemitteilung an die Bezahlkarte gestellt hatte, wird jedoch nicht erfüllt. So sollte die Bezahlkarte nach Ansicht von Engelhardt und Schimpf „nur in dem Postleitzahlbezirk oder dem Landkreis, in dem die Person untergebracht ist, nutzbar sein.
Denn für die Geflüchteten bestehe Residenzpflicht und deshalb sei es als sinnvolles Steuerungsinstrument auch vertretbar, wenn die Nutzung der Bezahlkarte auf den Bezirk der Residenzpflicht eingeschränkt werden könne“, hieß es in der Pressemitteilung. Laut einer Erläuterung auf der Webseite des Hessischen Sozialministeriums gibt es jedoch „keine räumliche Beschränkung innerhalb Deutschlands. Im Ausland ist die Karte nicht einsetzbar.“An Geldautomaten und im Rahmen des Einkaufs können pro Monat bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden. kel
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