Der Kreis Bergstraße muss mehr an den LWV zahlen

Der Beitrag der hessischen Kreise und kreisfreien Städte, den diese mit der Verbandsumlage an den LWV zahlen, steigt auf 1,80 Milliarden Euro, was einem Umlage-Hebesatz von 11,15 Prozent entspricht.

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kel/red
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Bergstraße. Der Haushaltsentwurf des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen sieht laut einer Pressemitteilung für 2024 Ausgaben in Höhe von 2,38 Milliarden Euro vor. Das bedeutet eine Steigerung von rund 187,6 Millionen Euro gegenüber 2023.

Der Beitrag der hessischen Kreise und kreisfreien Städte, den diese mit der Verbandsumlage an den LWV zahlen, steigt damit auf 1,80 Milliarden Euro, was einem Umlage-Hebesatz von 11,15 Prozent entspricht. LWV-Kämmerer Dieter Schütz hatte den Haushalt am Mittwoch in die Verbandsversammlung eingebracht.

Der LWV-Hebesatz liegt nach Angaben des Bergsträßer Kreisbeigeordneten Matthias Schimpf leicht unter den Annahmen in der Etatplanung 2024 des Kreises. Die hatte der Finanzdezernent am Montag in den Kreistag eingebracht.

Über den Landeswohlfahrtsverband

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf, finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen und Alleingesellschafter der Vitos gGmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt. red

In dem Bergsträßer Haushaltsplanentwurf wird davon ausgegangen, im kommenden Jahr 64,6 Millionen Euro an den LWV abführen zu müssen. Das seien nochmals rund sieben Millionen Euro mehr als das Rechnungsergebnis 2023. „In Gesprächen mit dem LWV wurde deutlich, dass hier mit weiterhin steigenden Aufwendungen in den Folgejahren gerechnet wird“, sagte Schimpf.

LWV-Kämmerer Schütz nennt „Tarif- sowie Fallzahlsteigerungen und einen höheren Unterstützungsbedarf von behinderten Menschen“ als Hauptgründe für die Kostensteigerungen. Damit die Kommunen dennoch weiter handlungsfähig bleiben, setzt der LWV sich für zukünftige Lösungen mit Bund und Land ein.“

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In einer Resolution fordert die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, dass Inklusion zukünftig auch durch Land und Bund angemessen und ausreichend finanziert werden muss, und formuliert konkrete Forderungen. „Wir rufen Bund und Land auf, sich neben Kreisen und kreisfreien Städten ebenfalls nachhaltig an den Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen, damit die kommunale Familie handlungsfähig bleiben kann“, betont LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. kel/red

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