Bildung

Bergsträßer Schulamt: Die Bibliser Rektorin wird nicht wieder an die Grundschule zurückkehren

Gegen eine Lehrerin der Bibliser Schule in den Weschnitzauen sind Vorwürfe von Eltern laut geworden und im Internet-Auftritt eines Vereins namens „Gemeinsam leben Hessen" veröffentlicht worden.

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bjz/ps/ü
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Unruhe in der Bibliser Schule in den Weschnitzauen: Das Schulamt hat entschieden, dass die umstrittene Rektorin nicht wieder an die Schule zurückkehren wird. © Nix/sm

Bergstraße. Die Rektorin der Bibliser Schule in den Weschnitzauen wird laut Staatlichem Schulamt nicht mehr dienstlich an dieser Grundschule tätig sein. Das hat Amtsleiterin Susann Hertz der Konrektorin, dem Kollegium und dem Schulelternbeirat am Dienstag mitgeteilt. Das Schreiben liegt der Redaktion vor.

Inzwischen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Christopher Hörst, einen Antrag gestellt, demzufolge mögliche Verflechtungen zwischen Mitarbeitern des Kreises und der Schülerbetreuung an der Bibliser Grundschule überprüft werden sollen. Die Betreuung wird vom Kreis mitfinanziert.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Amtsleiterin die Schulgemeinschaft darüber informiert, dass die Rektorin ihre bisherige Klasse nicht weiter unterrichten werde und eine Nachfolgeregelung bekannt gegeben. Nach den Osterferien war die Rektorin nicht an die Schule zurückgekehrt.

Die Mutter eines Schulkindes berichtete am Montag unserer Redaktion, dass es bei Kindern und Eltern durchaus die Befürchtung gebe, dass die umstrittene Klassenlehrerin möglicherweise als Rektorin an der Schule bleibe. Dass dies nicht passieren wird, hat das Schulamt nun mit seinem Schreiben am Dienstag deutlich gemacht.

Die Vorwürfe gegen die Lehrerin werden geprüft

Wie Susann Hertz jetzt dem Kollegium und Elternbeirat mitteilt, sei ihr Amt dabei, intensiv die in den zurückliegenden Wochen erhobenen Vorwürfe gegen die Rektorin zu prüfen. „Selbst wenn sich einige nach entsprechender Prüfung in dem auf Antrag eingeleiteten Selbstreinigungsverfahren als unzutreffend erweisen sollten, so gebietet es die Fürsorgepflicht des Landes Hessen als Dienstherrn, die Rektorin bereits jetzt aus der Schule herauszunehmen und damit nicht abzuwarten, bis die umfangreichen Ermittlungen abgeschlossen sind.“

Beamte können ein Selbstreinigungsverfahren anstoßen, um sich von Vorwürfen zu entlasten. Dieses Verfahren hat die Rektorin ihrem Anwalt zufolge gewählt.

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Am Freitag hatte Amtsleiterin Hertz auf Anfrage unserer Redaktion noch mitgeteilt: „Was wir auch bei früheren Beschwerden gefunden haben, waren aus unserer Sicht normale Vorfälle, wie sie an jeder Schule vorkommen.“ Nun gibt die Amtsleiterin bekannt, dass die Rektorin nicht zurückkehrt. Sie wolle Unsicherheit nehmen und eine Perspektive bieten, heißt es zu Beginn ihrer Mitteilung. „Ihre Grundschule braucht einen friedlichen und geordneten Unterrichtsbetrieb, alle Kinder müssen angstfrei und unaufgeregt, auch einfach gerne zur Schule gehen können. Daher ist dem Staatlichen Schulamt eine entsprechende klare Aussage gegenüber der Schulgemeinde wichtig“, heißt es weiter.

Es bestehe kein Vertrauensverhältnis mehr

Die in den vergangenen Tagen veröffentlichten Anschuldigungen nehme das Staatliche Schulamt sehr ernst. Dies würden eingehend untersucht. Die Vorwürfe hätten „nach jetzigem Stand einen Wirkungsgrad erreicht, der es unabhängig vom Ausgang der dienstrechtlichen Untersuchungen inzwischen sehr unwahrscheinlich macht, dass sich ein zumindest ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen Schulleiterin und Schulgemeinde wiederherstellen ließe“.

Weiter heißt es: „Gleichzeitig ist es uns ausgesprochen wichtig, die erkennbaren Ängste, Sorgen und Nöte gemeinsam mit dem Kollegium und den Eltern für die Kinder aufzugreifen, aufzuarbeiten und bei erkanntem Bedarf konkrete Konsequenzen für die Schulentwicklung zu ziehen.“ Hierzu kooperiere die zuständige Schulaufsicht bei Bedarf eng mit der Schulpsychologie und der Schulentwicklungsberatung, um die Schule möglichst effektiv unterstützen zu können.

In dem Schreiben ermutigt Amtsleiterin Susann Hertz die Eltern dazu, „zukünftig möglichst nicht mehr anonym, sondern offen Ihre Anliegen dem Schulamt gegenüber vorzutragen und daran mitzuwirken, die Vorfälle konstruktiv und lösungsorientiert aufzuarbeiten. Wir gehen dabei immer multiperspektivisch und multiprofessionell vor. Gerne steht das Staatliche Schulamt hierfür zu weiteren Gesprächen zur Verfügung“.

Gegen die Rektorin der Bibliser Schule in den Weschnitzauen waren Vorwürfe von Eltern laut geworden und im Internet-Auftritt eines Vereins namens „Gemeinsam leben Hessen“ veröffentlicht worden.

Klima der Angst

Die Erleichterung bei den Eltern, die sich ans Schulamt gewandt hatten, über die Mitteilung, dass die Lehrerin nicht wieder ihre Klasse unterrichten werden, ist derweil groß. Einige Eltern hatten bereits angekündigt, dass sie ihre Kinder nach den Osterferien nicht in die Schule schicken würden, sollte die Lehrerin ihre Kinder weiterhin unterrichten.

Mütter und Väter aus Biblis hatten sich mit dem Verein „Gemeinsam leben Hessen“ in Verbindung gesetzt. „Weil sie mit ihren Schilderungen über das Leid ihrer Kinder beim Schulamt nicht weiterkamen“, berichtet Vereinsvorsitzende Dorothea Terpitz. Am 23. März habe sie zwölf Berichte von Eltern an das Amt weitergeleitet. Daraufhin hätten sich weitere Betroffene gemeldet. „Aktuell sind es 28 Fälle“, sagt sie. Die Neuzugänge habe sie ebenfalls ans Schulamt weitergereicht. Die Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins sei als letztes Mittel eingesetzt worden, um auf die Vorfälle in der Schule hinzuweisen.

Im Gespräch mit unserer Redaktion haben mehrere betroffene Eltern geschildert, welche Ängste ihre Kinder ausgestanden haben. So habe die Pädagogin eine Schülerin, die nicht mehr ins Klassenzimmer gehen wollte, dort hinein gezerrt.

"Es herrschte ein Klima der Angst."
Dorothea Terpitz Vorsitzende des Vereins "Gemeinsam Leben in Hessen"

Die Kinder seien regelmäßig gedemütigt worden. So berichtet eine Mutter, dass sich die Lehrerin mehrmals über ihr Kind lustig gemacht habe, weil es angeblich nicht richtig die Treppe hinunterlaufen könne. Es habe sogar vor einer weiteren Lehrkraft und einem Vertreter der Nachmittagsbetreuung zeigen müssen, wie es die Treppe hinuntergeht. Einmal habe sie es selbst miterlebt, wie die Lehrerin ihrem Kind eine Bemerkung nachgerufen habe. Das sei bei einer schulischen Veranstaltung passiert, bei der die Eltern eingeladen waren und die Kinder Vorträge hielten. „Mein Kind war zuvor aufgeregt und hatte leuchtende Augen, als alles gutgegangen war.“ Doch dann lief es zur Treppe. „Und da hat die Lehrerin laut gerufen: ,Wie es wieder läuft.’ Da war das Leuchten aus den Augen verschwunden.“

„Es herrschte ein Klima der Angst“, beschreibt Dorothea Terpitz die Situation in der Grundschule. Es habe schon lange Hinweise dafür gegeben. Einige Eltern hätten ihre Kinder aus der Schule genommen. Für einen Schulwechsel entschied sich auch ein Elternpaar kurz vor Ostern. „Unser Kind fühlt sich jetzt in der Grundschule in Nordheim sehr wohl“, sagt der Vater. Sein Kind besuchte zuvor die dritte Klasse. Wegen seiner guten Leistungen gehörte es zu den Schülern, die Arbeitshefte der nicht so guten Mitschüler korrigieren mussten. Wie Eltern berichten, gerieten die Kinder unter Druck – die mit guten Noten und auch die anderen. Das habe dazu geführt, dass Freundschaften zerbrachen.

Poster und Zeichnungen der Kinder seien „Babykram“

Die Klassenlehrerin habe von Kindern gemalte Zeichnungen, aber auch die von ihnen gestalteten Poster zerrissen, zum Beispiel mit der Bemerkung, dass diese hässlich oder Babykram seien. Wer seine Hausaufgaben nicht erledigt habe oder Fehler darin hatte, habe nicht in die Pause gedurft. Die so bestraften Kinder hätten während der Pausenzeit auf Stühlen vor dem Sekretariat sitzen müssen.

„Mein Kind war total panisch, als ich es bei den Hausaufgaben auf Fehler hingewiesen habe. Erst später habe ich dieses Verhalten verstanden. Als ich von dem Pausenentzug erfahren habe und der Angst vor der Bestrafung“, berichtet eine Mutter. Auch andere Eltern sagen, dass sie die bedrückende Situation, in der sich ihre Kinder befanden, erst gar nicht erahnt haben. „Mein Kind hat nicht mehr viel über die Schule erzählt, auch nicht über die Nachmittagsbetreuung“, ist immer wieder zu hören.

Einige Eltern suchten das Gespräch mit der Klassenlehrerin. Eine Mutter sagt: „Jetzt, da ich weiß, was gelaufen ist, mache ich mir deshalb Vorwürfe, dass ich nicht früher etwas unternommen habe.“ Und ein Vater sagt: „Irgendwann haben wir verstanden, dass unser Kind Angst vor der Klassenlehrerin hat.“ Übereinstimmend berichten Eltern, dass ihre Kinder plötzlich über Bauchkrämpfe und Kopfschmerzen klagten, nicht mehr in die Schule wollten und morgens weinten. „Ich hatte keine Ahnung und habe mein Kind aus dem Auto und in die Schule gezerrt“, sagt eine Mutter.

Als die Lehrerin vor den Osterferien längere Zeit krankgeschrieben war, wurden die Kinder auf andere Klassen aufgeteilt. Für ihr Kind sei dies ein befreiendes Erlebnis gewesen, sagt eine Mutter. „Die Lehrerin hat das gut erklärt, hat es mir berichtet.“ Überhaupt sei ihr Kind auf einmal viel fröhlicher und unbeschwerter gewesen. Schließlich habe es erzählt, was es bedrückt.

Aussage gegen Aussage

„Beschwerden gibt es auch von Klassen, die von der Lehrerin vertretungsweise unterrichtet wurden“, berichtet Dorothea Terpitz. Bei einigen geschilderten Fällen seien Kinder betroffen, die inzwischen weiterführende Schulen besuchen. „Wenn Eltern sich beim Schulamt meldeten, hieß es, dass Aussage gegen Aussage stehe.“

Einige der von der Redaktion befragten Eltern erfuhren erst in den Osterferien von ihren Kindern, was sie in der Schule erlebt hatten. Andere, die aus Angst vor weiterem Ärger für ihre Kinder bislang schwiegen, entschieden sich zu handeln. „Ich will für mein Kind einstehen“, macht eine Mutter deutlich. „Es kann auf keinen Fall nach den Ferien so weitergehen.“ Zunächst übernimmt Konrektorin Nora Snaschel die Klasse und dann unterrichtet eine Lehrerin aus dem Kollegium.

„Es ist richtig, dass meine Mandantin am Montag nicht in die Schule zurückgekehrt ist. Doch das war keine Entscheidung des Schulamts, sondern geschah auf ihren Wunsch“, sagt David Hofferbert. Er ist der Anwalt der Lehrerin, die sich massiven Vorwürfen einiger Eltern ausgesetzt sieht. Diesen Vorwürfen tritt die Rektorin über ihren Anwalt entschieden entgegen. Auch das Schulamt habe Vorwürfe schon in der Vergangenheit immer wieder zurückweisen müssen, „weil nichts dran“ gewesen sei.

"Das Schulleitungsteam steht hinter ihr."
David Hofferbert Anwalt der Lehrerin

Seine Mandantin habe versucht, Stellung zu nehmen, und schon vor drei bis vier Wochen einen Antrag auf ein sogenanntes Selbstreinigungsverfahren gestellt. In einem solchen Verfahren kann ein Beamter oder eine Beamtin gegen seine oder ihre Person oder sein beziehungsweise ihr dienstliches Verhalten erhobene Vorwürfe ausräumen. „Uns wäre es das Liebste gewesen, wenn das behördlich hätte geklärt werden können“, sagt Hofferbert im Telefonat mit dieser Zeitung. Es dürfe keine Vorverurteilung geben.

„Mir sind die dort getroffenen Aussagen zu unbestimmt“, sagt der Jurist. Die mediale Berichterstattung stütze sich auf Aussagen „vom Hörensagen“, kritisiert er und behauptet, dass „Haupttreiber in dieser Sache“, Eltern eines Kindes seien, die glaubten, dass ihr Kind hochbegabt sei und in der Schule nicht ausreichend gefördert werde. Und das in Zeiten, in denen an Schulen Mangelverwaltung vorherrsche und kaum jemand wisse, wie ein Mindestmaß an Unterricht gegeben werden könne, gibt Hofferbert zu bedenken. Er könne zwar verstehen, dass Eltern mit einer solchen Situation, wie es sie an fast allen Schulen gebe, unzufrieden seien. Aber das habe „meistens nichts mit der Schulleitung“ zu tun, sondern sei vielmehr ein Problem der Bildungspolitik.

Sie habe "alleine aus Fürsorgegründen" gehandelt

Zu den bisher bekannten Vorwürfen treffe seine Mandantin ganz andere Aussagen. Er könne nicht bestätigen, dass wirklich 28 Fälle auf dem Tisch lägen. Noch sei bekannt, um welche Familien es konkret gehe. Es sei unzutreffend, dass die Lehrerin Kinder ins Klassenzimmer gezerrt habe. Unzutreffend sei ebenfalls, dass sie sich über ein Kind lustig gemacht habe. Sie erinnere sich an ein Gespräch im Beisein von Kollegen, in dem sie einer Mutter gesagt habe, dass ihr Sohn noch nicht ordentlich die Treppe hinuntergehe.

Sie habe sich darüber aber nicht lustig gemacht, sondern vielmehr darauf hingewiesen, dass die Mutter dies von einem Ergotherapeuten abklären lassen sollte. In diesem Fall habe sie „alleine aus Fürsorgegründen“ gehandelt, schreibt der Anwalt. Zu dem „vollkommen abstrakten und ebenfalls nicht substanziierten Vorwurf der Stimmung der Angst“ könne keine Stellung genommen werden. Der Zuzug und Wegzug in der betroffenen Klasse entspreche dem an anderen Schulen.

"Pausenverbote existieren nicht"

Unzutreffend sei in jedem Fall die Behauptung, dass leistungsstarke Kinder die Arbeitshefte schwächerer Mitschüler korrigieren müssten. Tatsächlich sei in der Klasse ein Helfersystem aufgebaut worden, in dem sich Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen und unterstützen. Dies täten die Kinder gerne, es fördere den Zusammenhalt in der Klasse und den sozialen Umgang miteinander. Wer dies nicht möchte, bekomme seine Aufgaben von den Lehrkräften korrigiert.

Auch der Vorwurf, die Lehrerin habe Bilder von Schülern zerrissen oder in den Müll geworfen, sei unzutreffend, schreibt Hofferbert. Bilder würden nur dann im Papierkorb landen, wenn die Kinder nach gemeinsamer Betrachtung mit der Lehrerin selbst zu dem Entschluss kämen, dass noch Verbesserungsbedarf bestünde. Wenn Schüler dann ein neues Bild anfängen, lande das alte im Müll.

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Pausenverbote existierten nach Kenntnis der Lehrerin an der Schule nicht, insbesondere nicht in ihrem Unterricht. Allerdings gebe es Pausenhofverbote. Kinder, die im Unterricht gegen Regeln verstoßen hätten, sollten sich dann in der Pause darüber Gedanken machen und den unter Umständen in der Stunde verpassten Stoff nachholen. Wegen der Aufsichtspflicht müssten die Schüler, die ein Pausenhofverbot bekämen, sich vor dem Sekretariat aufhalten. Dies sei keine Strafe, sondern eine pädagogische Maßnahme. Eltern würden darüber per E-Mail informiert.

Das Schulamt prüft die Vorwürfe Schritt für Schritt

Schulamtsleiterin Susann Hertz betont, dass das Schulamt die zuständige Aufsichtsbehörde ist und als solche Unterstützung für alle an der Schulgemeinschaft beteiligten Personen bietet – schulfachlich ebenso wie juristisch oder schulpsychologisch. „Wir haben bereits angeboten, an der Schule in den Weschnitzauen schulpsychologisch aktiv zu werden“, erklärt sie. Die Schulpsychologen dort jetzt aktiv einzubinden, hält Hertz für besonders wichtig: „Es ist ja auch die Frage, was das mit den anderen Personen macht, die dort arbeiten, und mit den Kindern, die sich an der Schule wohlfühlen? Das Kollegium dort macht eine sehr gute Arbeit.“

Hertz versichert, dass das Schulamt keine Beschwerden von Eltern ignoriere. Sie rät unzufriedenen Eltern, immer den Schulelternbeirat zu informieren, der sich dann im Namen der Eltern an das Schulamt wenden könne. Die Schulamtsleiterin ist froh, dass seit Montag der Unterricht in Biblis für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden kann und das die betroffene dritte Klasse auch wie geplant auf Klassenfahrt gehen wird. bjz/ps/ü

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