Zwingenberg. Die Zwingenberger Stadtverordnetenversammlung will am Donnerstag dieser Woche, 14. November, den Termin für die Bürgermeisterwahl festlegen. Der neue Rathauschef des ältesten Bergstraßenstädtchens und seines einzigen Stadtteils Rodau soll aller Voraussicht nach am 9. März 2025 gewählt werden. Eine mögliche Stichwahl könnte dann zwei Wochen später, am 23. März, stattfinden.
Letzte Sitzung für Holger Habich als Rathauschef
Das höchste Beschlussgremium tagt dazu ab 19 Uhr im Diefenbachsaal des „Bunten Löwen“ in öffentlicher Sitzung, interessierte Bürger sind zur Teilnahme eingeladen. Diese Sitzung ist übrigens die letzte, an der Bürgermeister Holger Habich in seiner Eigenschaft als Rathauschef teilnehmen wird.
Der Urnengang wird notwendig, weil der Amtsinhaber bekanntermaßen nicht mehr kandidiert und den Chefsessel im „Schlösschen“ – so wird das Zwingenberger Rathaus auch genannt – sogar vorzeitig räumt: Am 1. Dezember tritt der promovierte Jurist seine neue Stelle als Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt an (wir haben berichtet).
Bis ein Nachfolger feststeht und in sein Amt eingeführt ist, übernimmt Erste Stadträtin Karin Rettig die „Regierungsgeschäfte“. Bislang gibt es zwei Kandidaten: Den Zwingenberger Sebastian Clever und den Seeheim-Jugenheimer Stefan Juchems.
Investitions- und Stellenplan
Auf der Tagesordnung des Kommunalparlaments sollte neben der Festlegung des Bürgermeisterwahltermins eigentlich auch die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das neue Jahr stehen, sein ehrgeiziges Ziel jedoch, den Etat noch in seiner Amtszeit einzubringen, hat Bürgermeister Habich nicht realisieren können: Eingebracht wird nun nicht das komplette Zahlenwerk, aber immerhin der Investitionsplan sowie der Stellenplan können vorgelegt werden.
Erlass einer Satzung
Ebenfalls auf der Agenda steht der Erlass einer Satzung zur Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Die Stadtverordnetenversammlung hatte zwar in ihrer Septembersitzung beschlossen, die Hebesätze bei den bisherigen Werten von jeweils 580 Prozentpunkten zu belassen und damit eine Festlegung für das Haushaltsjahr 2025 getroffen (wir haben berichtet), „der Hessische Städte- und Gemeindebund empfiehlt jedoch mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform dringend den Erlass einer Hebesatzsatzung, da mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum beginnt“, heißt es aus dem Rathaus.
Weiter wird erläutert: „Das bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr gemäß entsprechender Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung nach den Sätzen des Vorjahres erheben können oder sich der bisher in einer Hebesatzung festgesetzten Hebesätze bedienen können.“ Eben das macht nun doch den Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich, die die Zwingenberger Kommunalpolitiker sich eigentlich sparen wollten.
Zusammenarbeit mit Bensheim
Weiteres Thema auf der Tagesordnung am Donnerstag ist die interkommunale Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Bensheim in Sachen Personenstandswesen (Standesamt). Hier geht es um eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. mik
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