Baurecht

In Rodau soll eine Baulücke geschlossen werden

Stadtparlament stimmt Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hauptstraße 12“ zu

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Michael Ränker
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Auf diesem Grundstück im Zwingenberger Stadtteil Rodau soll ein Wohnhaus „in zweiter Reihe“ entstehen. Dafür wurde das Baurecht angepasst. © Michael Ränker

Rodau. Blickt man aus der Vogelperspektive auf den Zwingenberger Stadtteil Rodau, dann entdeckt man – wie anderswo auch – hier und da Baulücken größeren oder kleineren Ausmaßes, die vielleicht im Rahmen einer sogenannten „Innenverdichtung“ noch gefüllt werden könnten.

Wenn für solche Flächen kein Bebauungsplan vorliegt, geschieht dieses „Füllen“ häufig auf Basis des vielzitierten Baugesetzbuch-Paragrafen 34: Der regelt – an dieser Stelle sehr vereinfacht formuliert –, dass ein Bauherr seine Pläne am Immobilienbestand der Umgebung ausrichten muss. Platt gesagt: In einem Viertel, in dem nur Einfamilienhäuser stehen, kann kein Wolkenkratzer errichtet werden.

Nachverdichtung ermöglichen

Um jedoch erst gar keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, wo was entstehen darf, ist die Stadt Zwingenberg darum bemüht, möglichst für ihre gesamte bebaubare Gemarkungsfläche nach und nach Bebauungspläne vorweisen zu können. Und überdies ist Paragraf 34 auch nicht immer anwendbar – das trifft nun auch auf ein knapp 2200 Quadratmeter großes Areal inmitten von Rodau zu, auf dem jetzt per Bauleitplanung eine „Nachverdichtung“ ermöglicht werden soll.

Haus „in zweiter Reihe“ geplant

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 12“ zugestimmt. Dabei handelt es sich um eine Fläche südlich der genannten Hauptstraße und nördlich der Straße „Auf dem Brunnen“.

Der Entwurf der Bauleitplanung wird jetzt öffentlich ausgelegt; Bürger, Behörden und „Träger öffentlicher Belange“ können Stellungnahmen dazu abgeben. Dann wird den Kommunalpolitikern das Thema erneut vorgelegt. Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplanes war der Wunsch der Eigentümerin des Hauses Hauptstraße 12, auf dem rückwärtigen Gartengrundstück – also in zweiter Reihe – ein weiteres Haus errichten zu wollen.

„Nachdem im betreffenden Bereich bislang nur Nebengebäude in zweiter Reihe errichtet wurden, jedoch keine Hauptnutzung, ist ein Einfügen des Vorhabens nach § 34 BauGB hinsichtlich der überbaubaren Fläche beziehungsweise der Lage des Vorhabens auf dem Grundstück nicht gegeben“, heißt es in der Vorlage aus dem Rathaus, in der weiter erläutert wird: „Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich das Wohnbauvorhaben aber ebenso ein wie hinsichtlich der Grundfläche des Wohnhauses.“

Kurzum: Die Stadt hat gegen die Idee, auf dem Grundstück Hauptstraße 12 ein weiteres Wohnhaus errichten zu wollen, keine grundsätzlichen Bedenken. Immerhin diene so eine „ergänzende Bebauung“ von bestehenden Wohngrundstücken „dem schonenden Umgang mit Grund und Boden und liegt daher auch im öffentlichen Interesse, denn es gelingt hierdurch, die Wohnraumversorgung zu verbessern, ohne dass Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden müssen“.

Sinnvollerweise wurden nun in die Bauleitplanung für die Hauptstraße 12 auch Nachbargrundstücke einbezogen.

Entstehen können dort nun drei neue Wohnhäuser. Das vorhandene Haus Hauptstraße 12 soll erhalten werden: Würde es abgerissen, dann müsste an dieser Stelle innerhalb von fünf Jahren wieder ein Neubau errichtet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass sich an der Straßenfront des alten Rodauer Dorfkerns nichts ändert.

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