Zwingenberg. Drei sogenannte „Gemeinschaftshäuser“ befinden sich im Besitz der Stadt Zwingenberg: das Alte Amtsgericht, das Foyer der Melibokushalle sowie das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Rodau.
Wer diese öffentlichen Räume mietet, der muss seit dem Jahreswechsel dafür mehr Geld bezahlen: In ihrer letzten Sitzung des alten Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung des entsprechenden Gebührenverzeichnisses und damit eine Erhöhung der Beträge beschlossen.
Hohe Personal- und Energiekosten
Wie Bürgermeister Holger Habich zuvor im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss des höchsten Beschlussgremiums erläutert hatte, wurden die Gebühren seit mehr als einem Jahrzehnt nicht angetastet: Seit Inkrafttreten der Satzung im Dezember des Jahres 2010 sind die Beträge unverändert geblieben. Seitdem allerdings sind nicht nur die Personalkosten für Hausmeister- und Reinigungskräfte in Folge von Tariferhöhungen gestiegen, sondern auch die Unterhaltungskosten für die Gebäude, allen voran die Energiepreise.
Im Rathaus hat man nun zur Neuberechnung der Gebühren den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes herangezogen und geschaut, wie die Kosten sich im Zeitraum von 2011 bis 2023 entwickelt haben: Sie sind demnach um 20,2 Prozent gestiegen.
Um eben jenen Wert wurden die Beträge nun erhöht und anschließend – der Praxistauglichkeit wegen – auf- oder abgerundet. Das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Rodau soll nachfolgend als Beispiel für die Neuberechnung der Kosten dienen:
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Bislang betrug die Tages-Miete des DGH für nicht gewerbliche Zwecke 120 Euro, künftig verlangt die Stadt dafür 145 Euro; für gewerbliche Zwecke wurden bis zum Jahreswechsel pro Tag 240 Euro verlangt, künftig sind es 290 Euro. Diese Gebühren gelten für Benutzer mit Erstwohnsitz (natürliche Personen) beziehungsweise für Benutzer mit Sitz (juristische Personen) in Zwingenberg sowie für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine, Parteien und Wählervereinigungen, bei denen Eintritt erhoben wird.
Alle sonstigen Benutzer, also Nicht-Zwingenberger/Nicht-Rodauer, zahlen die Gebühren für gewerbliche Zwecke, also im Beispiel-Fall des Rodauer Dorfgemeinschaftshauses 290 Euro.
Nach wie vor für die Benutzung nichts bezahlen müssen Vereine, Parteien und Wählervereinigungen, wenn sie die öffentlichen Räume für Veranstaltungen nutzen, bei denen kein Eintritt erhoben wird: Wenn sich also beispielsweise der Rodauer Seniorentreff im DGH versammelt, dann wird dafür auch künftig keine Gebühr fällig.
Nicht von der Satzung erfasst werden der Diefenbachsaal sowie der Gewölbekeller des „Bunten Löwen“, der sich zwar auch im Besitz der Stadt Zwingenberg befindet, der aber – mit Ausnahme des Goethezimmers als Magistrats- und Trauzimmer – an die Pächter der Gastronomie vermietet ist.
Die Buchung der beiden Räume erfolgt nicht, wie im Falle der drei Gemeinschaftshäuser, über die Liegenschaftsverwaltung im Rathaus, sondern bei den Restaurantbetreibern.
Für Vereine und Parteien gilt jedoch auch für Diefenbachsaal und Löwenkeller: Sie können über die Räume kostenfrei verfügen, wenn sie Veranstaltungen ohne Eintritt ausrichten, die Bewirtung mit Speisen und Getränken obliegt allerdings auch in diesem Fall den Pächtern der Gastronomie.
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