Kommunalpolitik

Änderungen für Zwingenberg im Regionalplan Südhessen

Bürgermeister Sebastian Clever kündigt fachliche Unterstützung durch Planungsbüro an. Anfrage der GUD zur Neuaufstellung der Planung.

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Michael Ränker
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Der Regionalplan Südhessen sieht auch für Zwingenberg Änderungen vor. © Thomas Neu

Zwingenberg. „In unseren Nachbarkommunen wird das Thema doch sehr intensiv diskutiert“, hakte Ulrich Kühnhold, Vorsitzender der GUD-Fraktion, in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung nach, warum die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen bislang noch nicht zur Beratung auf der Tagesordnung des Zwingenberger Kommunalparlaments stand. Das soll jedoch nicht so bleiben, wie Bürgermeister Sebastian Clever in seiner Antwort auf die Anfrage der Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie mitteilte: Die Stadt Zwingenberg beabsichtige, sich für die Bearbeitung ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Regionalplans fachliche Unterstützung durch ein geeignetes Planungsbüro einzuholen.

Potenziale und Hemmnisse sollen ausgelotet werden

Mit dieser externen Kompetenz sollen „Potenziale“ und „Hemmnisse“ der Planung identifiziert und „Möglichkeiten einer Anpassung“ ausgelotet werden. Die entsprechenden Erkenntnisse sollen dann in einer Beschlussvorlage den Gremien kommunaler Selbstverwaltung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Die Offenlage des Regionalplan-Entwurfs sei für diesen Herbst angekündigt; die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ende am 15. Dezember. Bis dahin will sich auch das älteste Bergstraßenstädtchen äußern.

Wie der Rathauschef weiter erläuterte, enthalte die neue Regionalplanung gegenüber der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Fassung für die Gemarkung des einzigen Zwingenberger Stadtteils Rodau zwei Neuerungen: Nördlich der Neckarstraße soll das „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ in ein „Vorranggebiet Landwirtschaft“ umgewandelt werden. Nördlich der Hauptstraße wiederum soll aus dem „Vorranggebiet Landwirtschaft“ ein „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ werden. Für Zwingenberg sei im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen für den Bereich der bestehenden Kleingartenanlage ein „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ dargestellt, so Clever.

Auch Bürger können sich an dem Prozess beteiligen

Zum Hintergrund: Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden. Der Regionalplan legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest und setzt damit die aus dem LEP abgeleiteten Vorgaben für die Planungsregion um. Das Hessische Landesplanungsgesetz sieht vor, dass Regionalpläne innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen anzupassen sind.

Die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen beziehungsweise des Regionalen Flächennutzungsplans ist ein mehrjähriger Prozess. Für die derzeitige Neuplanung wurde der Startschuss im Jahr 2016 durch die Regionalversammlung Südhessen gegeben, sie fasste damals den Beschluss zur Neuaufstellung. Die Geschäftsführung ist Sache des Regierungspräsidiums Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde. Im Jahr 2017 erfolgte eine Befragung der Kommunen mit einem 17-seitigen Fragebogen, welche Änderungen sie für notwendig halten.

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jr/ü
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Nach vielen weiteren Prozessschritten erfolgt nun im Herbst die erste Offenlage des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen. Alle Träger öffentlicher Belange werden beteiligt und erhalten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich mit dem Planwerk befassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region Südhessen mitteilen.

Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) in der Rubrik „Infrastruktur und Wirtschaft“, Unterrubrik „Regionalplanung“.

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