Finanzausschuss

Betreuungskosten in Lorsch steigen

Die Eltern-Beitragsfreiheit im Grundmodul für Drei- bis Sechsjährige bleibt. Für jüngere Kinder sollen Familien mehr zahlen.

Von 
Nina Schmelzing
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Die Module für den neuen Kindergarten Morgentau, der in der Dieterswiese direkt neben der Kita Wiesenkinder (rechts im Bild) im Februar öffnen wird, stehen schon. In Kürze werden sie bunt beklebt. Auch das Außengelände wird gestaltet. © Schmelzing

Lorsch. Vieles wird teurer: am Lebensende wie in den ersten Lebensjahren. Gerade wurden die Friedhofsgebühren in Lorsch um rund 30 Prozent angehoben, aber auch die Kinderbetreuung macht keine Ausnahme. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend deutlich. Die Mitglieder hatten sich dabei mit der Kostenbeitragssatzung für die Kitas zu beschäftigen.

Einig war sich die Runde darüber, dass es alles andere als angenehm ist, Gebührenerhöhungen beschließen zu müssen. Einig war man sich aber auch, dass es manchmal unumgänglich ist. Lange diskutiert wurde in der öffentlichen Sitzung nicht. Einstimmig wurde nach kurzer Beratung entschieden, die Satzung mit neuen Kostenbeiträgen der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss zu empfehlen. Sie hat dabei das letzte Wort.

Sechs Stunden täglich sind gratis

Die gute Nachricht immerhin: Es wird viele Familien geben, die von der teurer werdenden Betreuung nichts in ihrem Portemonnaie spüren werden. Das sind diejenigen, die ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren haben und das nicht länger als sechs Stunden täglich den Kindergarten besucht. Denn – zumindest in Hessen – ist dieses sogenannte Grundmodul seit einigen Jahren für Familien beitragsfrei und das soll auch bis auf Weiteres so bleiben.

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Einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung haben Eltern bereits, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Wer allerdings ein U3-Kind in einer Krippe oder in einer altersgemischten Gruppe zu betreuen hat, für den wird die Dienstleistung ab dem Frühjahr 2024 wohl kostspieliger werden, wenn die Lorscher Stadtverordnetenversammlung das in Kürze beschließt, wovon auszugehen ist.

Grund für die Änderung sind vor allem die Kostensteigerungen im Personalbereich, etwa durch die jüngsten Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst.

Wenn Personalkosten dadurch steigen, sei es „nicht verwunderlich“, dass auch die Gebühren entsprechend angehoben werden müssten, erklärte Bürgermeister Christian Schönung in der Finanzausschuss-Sitzung.

Die tatsächliche Summe muss nicht aufgebracht werden

Es sind natürlich nicht nur die Gehälter für die Erzieher, die bei der Kinderbetreuung finanziell zu berücksichtigen sind. Die Kita muss Inventar haben, die Außenanlage muss gepflegt werden, Gelder für Küche und Verpflegung fallen an und dass Heizung und weitere Energiekosten nicht günstiger werden, weiß gleichfalls jeder. Alles in allem kostet ein Kita-Platz im Monat umgerechnet fast 1000 Euro. Das berichtete Bürgermeister Schönung auf eine Nachfrage der SPD.

Die Eltern müssen diese tatsächliche Summe nicht aufbringen, von ihnen wird – wenn überhaupt – nur ein Bruchteil des Betrags gefordert. In Lorsch gilt bisher ein Kostendeckungsgrad von 25 beziehungsweise – im U3-Bereich – von 30 Prozent. Viele Familien, die mit dem Grundmodul auskommen, wird es möglicherweise nicht besonders interessieren, dass die Betreuungskosten für ihr Kind ab April kommenden Jahres steigen, da sie diese nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Die tatsächlich anfallenden künftig höheren Kosten sind aber selbstverständlich auch ohne höhere Elternbeiträge zu begleichen.

Kostendeckungssatz soll von 30 auf 25 Prozent gesenkt werden

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ab dem zweiten Quartal 2024 ein Betrag von 248 Euro monatlich in der Kostenbeitragssatzung stehen. Bislang sind dort für die bis zu sechsstündige Betreuung 180 Euro vermerkt.

Im U3-Bereich wolle man in Lorsch den Kostendeckungssatz von 30 auf 25 Prozent senken, berichtete Bürgermeister Schönung im Ausschuss. So gelinge es, dass die Gebühren für betroffene Eltern „nicht übermäßig steigen“ und manche Familien ihr Kind vielleicht aus Kostengründen daheim lassen. Kitas fungieren bekanntlich längst nicht mehr als „Aufbewahrungsstätten“, der Besuch wird für die frühkindliche Bildung im Gegenteil empfohlen.

Kostet ein Krippenplatz bald 520 Euro?

Für die Krippe werden künftig nun wohl 520 Euro für die sechsstündige Betreuung monatlich fällig, für die Betreuung in altersübergreifenden Gruppen für Kinder zwischen zwei und drei Jahren für jeweils bis zu sechs Stunden täglich dürften ab April 339 Euro in der Beitragssatzung stehen. Zusätzliche Früh- oder Spätbetreuungen kosten extra. Ohne die geplante Änderung auf einen Deckungssatz von 25 Prozent würde der Krippenplatz von derzeit 440 Euro auf einen Betrag von mehr als 600 Euro steigen.

Der Eindruck, die Kindergartenbetreuung sei frei, werde in Hessen gern vermittelt, aber „das stimmt so nicht“, erinnerte Matthias Schimpf (Grüne) an die verschiedenem Module. Das Land Hessen zahle 110 Euro pro Platz, die Kommune müsse gut 800 Euro aus allgemeinen Deckungsmitteln aufbringen, rechnete Bürgermeister Schönung vor. Der Haushalt muss am Ende genehmigungsfähig sein, erinnerte Schimpf. Der städtische Anteil wird sich nun vergrößern, wenn der Kostendeckungssatz wie geplant einheitlich 25 Prozent betragen wird. Die vorgesehene Erhöhung betrachtete Schimpf, wie die meisten Ausschussmitglieder auch, als „noch moderat“. In Härtefällen werde weiterhin das Jugendamt Kosten übernehmen, so der Grüne.

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Die Gebühren kannten zuletzt meist nur eine Richtung, stellte Ferdinand Koob (CDU) fest: „nach oben“. Auch Koob hob besonders hervor, dass die sechsstündige Kinderbetreuung für Drei- bis Sechsjährige für Eltern beitragsfrei bleibt. Die nun vorgesehene Erhöhung sei angesichts vieler Kostensteigerungen eine „akzeptable Größe“. Koob machte ebenfalls darauf aufmerksam, dass der städtische Anteil steigen werde.

Kosten müssen gestemmt werden

Aller Voraussicht nach wird deshalb nun in Lorsch über eine Erhöhung der Grundsteuer B zu beraten sein, die alle Immobilieneigentümer zu zahlen haben. Matthias Schimpf merkte in seinem Redebeitrag nebenbei an, dass Kinderbetreuungsgebühren irgendwann einmal vielleicht auch einkommensabhängig berechnet werden könnten.

Redaktion

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