Finanzausschuss

Beratung über eine neue Gebührensatzung

Unterbringung neuer Flüchtlinge erfordert Unterbringungsgebührensatzung / Gebühr für Personen mit Aufenthaltstitel

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sch
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Lorsch. Die Flüchtlingssituation beziehungsweise die Unterbringung von Flüchtlingen in Lorsch wird am Dienstag (2.) gleich in zwei Veranstaltungen Thema sein. Um 18 Uhr informiert die Stadt im Nibelungensaal über die Neuerungen, die sich mit der ab Mai erfolgenden Direktzuweisung von Flüchtlingen an die Kommunen ergeben. Im Anschluss, ab 20 Uhr im Paul-Schnitzer-Saal, wird die Unterbringung auch ein Thema in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss sein. Es geht um eine neue Gebührensatzung.

Nach derzeitigem Stand wird Lorsch ab Mai für bis zu 40 neu ankommende Menschen – je Quartal – eine Unterkunft zur Verfügung stellen müssen. Nach dem Landesaufnahmegesetz sind der Kreis und die Kommunen zur Aufnahme von Asylbewerbern verpflichtet. Genügend Wohnraum gibt es aber bekanntlich nicht. In Lorsch wurde daher vor einigen Wochen beschlossen, eine Container-Wohnanlage zu errichten. Die Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Aufnahme wird in der Lagerhausstraße nahe der Mehrfamilienhäuser entstehen, die erst vor wenigen Jahren für die Unterbringung von Flüchtlingen gebaut wurden, aber voll belegt sind. Viele Menschen mit einem bereits gesicherten Aufenthaltstitel müssten eigentlich dort ausziehen, sie finden aber keine andere Bleibe.

Für die Herstellung des neuen Grundstücks mit Versorgungsanschlüssen für die Anlage sowie die Kosten für Transporte, Miete, Hausmeister- und Securitydienst werden 665 Euro monatlich pro Platz veranschlagt. Die Kosten für Plätze im Projekt „Vermiete doch an die Stadt“ sind mit 388 Euro geringer. Als Durchschnittswert sind in Lorsch rund 500 Euro errechnet.

Erste Satzung dieser Art in Lorsch

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Nun wird im Ausschuss über die erste Unterbringungsgebührensatzung beraten, bislang gab es keine entsprechende Regelung. Eine Satzung ist nötig, damit mit einer Zuweisung in die Wohnanlage – von Personen mit Aufenthaltstitel – Gebühr erhoben werden kann. Für Personen mit einem gesichertem Aufenthaltstitel werden Kosten der Unterbringung von dem Träger „Neue Wege“ übernommen. sch

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