Gericht - Pferdetrainer aus Fürth freigesprochen / Prozess warf grundsätzliche moralische Fragen zum Westernreiten auf

Verdacht auf Tierquälerei bestätigt sich nicht

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Fürth. Der Angeklagte war im Sinne der Anklage freizusprechen: Vorgeworfen wurde einem 35-jährigen Mann aus Fürth ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das denjenigen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft, der aus Rohheit einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen oder Leiden oder lang anhaltende Schmerzen und Leiden zufügt.

Weiteres Verfahren

Richter Dr. Torsten Guthier am Amtsgericht Fürth schloss sich damit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft (vertreten durch Hanno Wilk) und von Verteidiger Konstantin Kruschke an. In der Zeit zwischen August 2012 und Februar 2013 habe der Angeklagte als professioneller Pferdetrainer in einem Pferdehof bei Kröckelbach der Anzeige zufolge zwei Tiere mit Sporen blutig getreten, und er sei einem Pferd mit beiden Füßen auf den Kopf gesprungen. Die Anzeige ist erst im Sommer 2015 erstattet worden.

Parallel dazu wurde von der geschädigten Pferdebesitzerin vor dem Landgericht Darmstadt ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Angeklagten in einem anderen Fall angestrengt.

Auch sie wurde vor dem Amtsgericht Fürth als Zeugin gehört. Was sie zu sagen hatte, waren Beschuldigungen gegen den Angeklagten, auf welche Weise sie ihre Tiere in den oben geschilderten Fällen zurückerhalten hatte. Die Verletzungen konnten ihrer Aussage nach aber konventionell behandelt werden, so dass das Gericht zu der Auffassung gelangte, es handele sich nicht um erhebliche, schon gar nicht um anhaltende Schmerzen.

Zwei Entlastungszeugen

Die Beteiligten vor Gericht konnten nach der Vernehmung von vier Zeugen nicht zweifelsfrei feststellen, ob der Angeklagte die Verletzungen bei den Tieren, an der Flanke oder am Maul, selbst verursacht hat. Dazu waren die Aussagen zu ungenau, deren Wahrheitsgehalt umstritten. Augenzeugen, die die Taten genau beobachtet hätten, fehlten. Zwei Zeugen entlasteten den Angeklagten. Er habe die Pferde zwar hart trainiert, da sei auch schon mal Schweiß geflossen, ihnen aber keine Schmerzen zugefügt. Und auch der Richter bestätigte dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung: "Sie machen auf mich nicht den Eindruck, dass Sie Lust am Tierquälen haben."

Auf der Anklagebank saß neben dem Angeklagten in diesem Verfahren eher der Leistungssport mit Tieren - das Westernreiten - wozu eben nach Aussage der Sachverständigen mit den Pferden buchstäblich eine härtere Gangart eingeübt werden muss. Richter Guthier zeigte sich davon nicht angetan, wie er offen einräumte. Seine moralische Bewertung habe aber nichts mit dem Fall und den nachweisbaren Fakten zu tun. Der professionelle Pferdetrainer habe jetzt wohl eher mit einer Rufschädigung zu tun, was sich in den Kreisen von Pferdebesitzern schnell herumspricht. Mittlerweile arbeitet er als selbstständiger Trainer in einem anderen Pferdehof der Umgebung.

Vollständig entlastet wurde der Angeklagte von dem Eigentümer des Pferdehofes bei Kröckelbach. Ihm sei nie etwas aufgefallen. Und auf die Frage des Richters - "Hätten Sie dem Angeklagten Ihr eigenes Pferd anvertraut?" - antwortete der Zeuge mit einem deutlichen "Ja". mk/ü

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