Lindenfels. Wegen einer festgestellten Überfinanzierung, bei der die Stadt Lindenfels mehr Kredit aufgenommen hat als sie benötigt, haben das Regierungspräsidium Darmstadt und die Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept gefordert. In der jüngsten Sitzung des Lindenfelser Finanzausschusses und der Stadtverordnetenversammlung hatten sich die Gremienmitglieder über das Vorgehen der Behörden, also des Revisionsamts und der Kommunalaufsicht, beschwert, da sie es als unfair empfanden, dass dabei auch die bereits genehmigten Jahresabschlüsse und Haushaltspläne ab 2018 herangezogen wurden (BA vom 6. September).
Nun äußert sich der Kreis Bergstraße zum Sachverhalt und stellt klar, dass zunächst einmal die Aufgaben des Revisionsamtes und der Kommunalaufsicht – seien es die vom Kreis Bergstraße oder die des Regierungspräsidiums Darmstadt – zu differenzieren sind. „Der Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde ist die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vorzulegen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde bedarf in bestimmten Fällen (unter anderem für die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) der Genehmigung der Aufsichtsbehörde“, informiert Kreis-Pressesprecherin Cornelia von Poser.
Jahresabschlüsse bis 2022 wurden vom Revisionsamt geprüft
Das Revisionsamt beziehungsweise Rechnungsprüfungsamt hingegen habe unter anderem als Aufgabe die Prüfung des Jahresabschlusses und die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde.
Zudem betont der Kreis Bergstraße, dass nicht die Kreditaufnahmen, Jahresabschlüsse und Haushaltspläne der vergangenen Jahre das Problem gewesen seien: „Die Kommunalaufsicht hat im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2025 aufgrund der zu genehmigenden Kreditaufnahme anhand der geprüften und vorläufigen Rechnungsergebnisse bei der Stadt Lindenfels eine Überfinanzierung festgestellt.“
Der dabei zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum umfasse zwar die Vorjahre ab dem Haushaltsjahr 2018. „Entscheidend ist aber Folgendes: Ursächlich für die Nichtgenehmigung war eine Kreditaufnahme im Februar 2025, die zu besagter Überfinanzierung führte“, teilt der Kreis Bergstraße mit und ergänzt: „Der in der Haushaltssatzung 2024 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt, die Jahresabschlüsse bis 2022 vom Revisionsamt geprüft. Die festgestellte Überfinanzierung ergab sich in 2025.“
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