Ausschuss für Fragen des Gemeinwesens

Ist ein Führerschein-Umtausch bald im Lindenfelser Rathaus möglich?

Auf Antrag der FDP soll zudem geprüft werden, ob auch die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen vor Ort möglich wäre.

Von 
Nora Strupp
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Um die Lindenfelser Bürger zu entlasten und die Verwaltung serviceorientierter zu gestalten, hatte die FDP beantragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Angelegenheiten rund um den Führerschein sowie die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen direkt im Rathaus erledigen können. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Lindenfels. Die Lindenfelser FDP wünscht sich, dass der Service im Rathaus erweitert wird. Die Fraktion hat beantragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Lindenfelser Bürger künftig Angelegenheiten rund um den Führerschein sowie die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen direkt im Rathaus erledigen können.

„Derzeit müssen Bürger für Führerscheinangelegenheiten sowie für die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen auf die zuständigen Stellen außerhalb von Lindenfels ausweichen, was mit zusätzlichen Wegen, Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden ist. Durch die Möglichkeit, diese Dienstleistungen zentral im Rathaus anzubieten, wird die Verwaltung bürgerfreundlicher, effizienter und serviceorientierter gestaltet. Dies trägt zur Entlastung der Bürger bei und fördert die Attraktivität unserer Stadt als modernen und bürgernahen Dienstleister“, begründet die FDP ihren Antrag.

Stufenweiser Umtausch des Führerscheins

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde , in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der graue Lappen, die rosa Pappe oder die weiße Plastikkarte gehören damit der Vergangenheit an. Der Führerscheinumtausch geschieht stufenweise .

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins :

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend :

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtauschfrist war bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtauschfrist war bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtauschfrist war bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtauschfrist war bis 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit . Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Für den Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.

Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

Eigentlich stand die Thematik schon in der Juni-Sitzung des Finanzausschusses und der Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung. Aus Zeitmangel wurde die Angelegenheit damals jedoch nicht besprochen, sodass sich am Montag nun der Ausschuss für Fragen des Gemeinwesens der Sache annahm.

„Die Bürger haben diesen Service verdient“, betonte Dieter Adolph (FDP). „Das ist eine riesige Zeitersparnis, wenn man die Kfz- und Führerscheinangelegenheiten nicht in Heppenheim machen muss.“ Wie Adolph ausführte, würden bereits 15 der 22 Kommunen des Kreises Bergstraße diesen Service anbieten. „Warum geht das bei uns nicht?“, wollte er wissen.

Daraufhin erwiderte Bürgermeister Maximilian Klöss, dass er sich bei den umliegenden Kommunen umgehört hätte und diese zumindest den Service rund um die Kfz-Angelegenheiten wieder einstellen würden, da die Kommunen die notwendige Hardware und Software selbst besorgen müssten und die Software darüber hinaus auch noch fehleranfällig wäre. Zudem müssten die für die Leistung erhobenen Gebühren an den Kreis Bergstraße abgegeben werden, sodass dieses Angebot auch keine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt bedeuten würde. Anhand dieser negativen Erfahrungswerte der Nachbarkommunen hatte Klöss in der Ausschusssitzung dringend davon abgeraten, die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen im Lindenfelser Rathaus zu etablieren.

Zweifel an der schnelleren Bearbeitungszeit

Versöhnlichere Töne stimmte der Bürgermeister in Bezug auf die Führerscheinangelegenheiten an: „Das werden wir anbieten“, versprach er. „Die Bürger können dann einen Antrag im Lindenfelser Rathaus abgeben, diesen leiten wir nach Heppenheim weiter und der Führerschein kann anschließend im Rathaus abgeholt werden“, erläuterte er. Allerdings würden auch hier die erhobenen Gebühren direkt an den Kreis Bergstraße gehen, sodass die Stadt Lindenfels nichts von den Einnahmen hätte.

Susanne van Loon-Noppe (CDU) berichtete von ihren Erfahrungen aus ihrer Heimatstadt Rüsselsheim im Kreis Groß-Gerau. Dort würde die Stadt für diesen Service auf jeden Fall eine Vergütung bekommen. „Das weiß ich“, versicherte sie.

Dieter Adolph entgegnete dem Bürgermeister, dass ihm nichts davon bekannt sei, dass manche Kommunen das Angebot rund um die Kfz-Angelegenheiten wieder aufgeben würden. Im Gegenteil: „Dort klappt das wie am Schnürchen.“ Er schlug vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zehn Euro zu erheben. „Das würde jeder Bürger für diesen Service bestimmt gerne zahlen“, sagte er überzeugt. Jochen Ruoff (Grüne) warnte davor, sich falschen Illusionen hinzugeben: „Solche Gebühren sind eventuell gar nicht erlaubt.“ Er plädierte deshalb dafür, dies erst einmal prüfen zu lassen, um Gewissheit darüber zu haben, welche Leistungen die Stadt Lindenfels überhaupt erbringen kann.

Stadtverordnetenvorsteher Stefan Ringer sah das Argument der FDP, dass die Bürger Zeit sparen könnten, wenn sie die Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten im Rathaus klären, skeptisch. „Wir sollten erst einmal prüfen, ob das tatsächlich schneller geht“, schlug Ringer vor. Denn oft seien Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde mit erheblichen Wartezeiten verbunden. Chancen auf schnellere Bearbeitung habe nur, wer einen gewerblichen Kfz-Zulassungsdienst nutzt, der eine Servicepauschale für die Dienstleistung erhebt. „Die Frage ist, ob die Stadt Lindenfels dann auch als ein solcher Zulassungsdienst gewertet wird“, so Ringer. Ansonsten seien die Chancen auf kurze Wartezeiten gering.

LWG stellt infrage, ob sich der Service rentiert

Barbara Roth (LWG) wendete ein, dass man auch die Anschaffungskosten für Hard- und Software in Relation zum Nutzen setzen sollte. „Lindenfels hat etwa 5000 Einwohner. Wie viele davon haben ein Auto und müssen das beispielsweise ummelden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich dieser Service rentiert.“ Dem widersprach Dieter Adolph: „In Lindenfels gibt es etwa 1500Haushalte. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Haushalt mindestens zwei Autos hat, dann wären das 3000 Fahrzeuge. Der Bedarf ist also auf jeden Fall da“, insistierte er.

Bernd Rettig (LWG) gab zu bedenken, dass beispielsweise bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zudem ein Kennzeichen angefertigt werden muss: „Das geht bislang nur in Heppenheim. Oder wir bräuchten auch eine Prägemaschine.“

Angesichts der vorgebrachten Argumente schlug Beate Gammelin als stellvertretende Ausschussvorsitzende vor, dass man sich zunächst auf das Angebot der Führerscheinangelegenheiten konzentriert. Damit war Adolph allerdings nicht einverstanden: „Man sollte auch die Einführung der Kfz-Angelegenheiten prüfen, ansonsten macht das keinen Sinn.“

Als Kompromiss regte Ringer an, zwei Beschlussvorschläge zu formulieren – zum einen, dass notwendige Maßnahmen getroffen werden sollen, um Führerscheinangelegenheiten im Rathaus erledigen zu können, zum anderen, dass eine Prüfung erfolgen soll, ob auch die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen in Lindenfels möglich wäre. Ruoff bat darum, dass beim Beschlussvorschlag zu den Führerscheinangelegenheiten auch über eine Bearbeitungsgebühr abgestimmt werden sollte.

Am Ende stimmte der Ausschuss einstimmig für die Einführung des Führerschein-Service im Lindenfelser Rathaus sowie bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die Prüfung, ob auch Kfz-Angelegenheiten künftig in Lindenfels angeboten werden können.

Am Donnerstag, 4. September, wird auch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihrer Sitzung um 19.30 Uhr im Bürgerhaus darüber abstimmen.

Redaktion

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