SSV Reichenbach

Streit wegen eines Grundstücksgeschäfts in Lautertal

Der Sportverein hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lautertaler Gemeindevorstand eingereicht. Eine Stellungnahme für den Notar blieb wochenlang aus. Über die Hintergründe.

Von 
Thorsten Matzner
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Das Vereinsheim des SSV in Reichenbach. Der Parkplatz vor dem Haus gehörte bisher nicht dem Verein. © tm

Reichenbach. Der SSV Reichenbach hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lautertaler Gemeindevorstand eingereicht. Der Vorstand des Sportvereins fordert in dem Schreiben an den Kreisausschuss Unterstützung für ein Grundstücksgeschäft.

Es geht um das 1976 erbaute Vereinsheim am Seifenwiesenweg. Das Haus ist in die Jahre gekommen, weswegen der Verein im vergangenen Jahr seine Mitglieder über einen Verkauf hat beraten lassen. Heraus kam ein Auftrag an den Vorstand, dies zu prüfen.

In der Folge hat sich die Vereinsführung darum bemüht, den Parkplatz vor der Gaststätte zu erwerben. Beim Bau des Vereinsheims war dieser in Privatbesitz verblieben. Mehrere Versuche, das Gelände zu erwerben, waren in den folgenden Jahrzehnten fehlgeschlagen. Der Sportverein konnte mit der Situation leben. Da er aber rein rechtlich keinen Zugang zu seinem Haus hat, wäre für einen Verkauf die Sache zu regeln gewesen.

Der Grundstückskauf ließ sich zunächst auch ganz normal an. Der Eigentümer des Geländes war inzwischen dazu bereit, es an den SSV zu verkaufen. Der übliche Weg sieht vor, dass die Gemeinde eine Erklärung abgibt, ob sie an dem fraglichen Areal interessiert ist. Grundsätzlich kann die Kommune jederzeit ein solches Vorkaufsrecht geltend machen, sie benötigt dazu allerdings einen Grund.

Verzichtserklärung wurde angekündigt, aber nicht verschickt

Den hat sie offensichtlich nicht, denn am 15. April teilte der Gemeindevorstand dem SSV mit, dass vom Notar ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes gem. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)“ angefordert worden sei. Nach der Zahlung einer Gebühr gemäß der Gebührenordnung werde die Erklärung dem Notar „unaufgefordert“ zugesandt. Vonseiten des Sportvereins wurde die Gebühr - 50 Euro - am 19. April überwiesen.

Nun hätte eigentlich aus dem Rathaus die Verzichtserklärung abgesandt werden müssen, doch es geschah nichts.

Am 27. Mai dann teilte der Gemeindevorstand dem Notar mit, dass die Gemeinde „ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen“ möchte. Begründet wurde der Wunsch in dem Schreiben nicht. Der Erste Beigeordnete Friedrich Mink berichtete auf Anfrage, diese Initiative habe mit den Plänen zu tun gehabt, die beiden Reichenbacher Sportvereine zusammenzulegen.

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In diesem Rahmen wurde darüber nachgedacht, die Sportanlage am Seifenwiesenweg durch eine neue im Umfeld von Lautertalhalle und TSV-Sportplatz zu ersetzen. Damit wäre der Sportplatz frei geworden. Für eine nachfolgende Nutzung wäre es für die Gemeinde günstig, über das gesamte Gelände dort verfügen zu können, so Mink. Darin sei sich der Gemeindevorstand einig gewesen.

Außerdem werde das fragliche Gelände - es handele sich um zwei getrennte Grundstücke - vom Graulbach durchschnitten, der in diesem Abschnitt verdolt ist. Auch das habe dafür gesprochen, dass die Gemeinde die Fläche kauft. An einer Nutzung durch den SSV hätte ein Kauf nicht geändert, so Mink. Die Gemeinde könne nicht daran interessiert sein, den Betrieb der Vereinsgaststätte zu erschweren. Schließlich gebe es ohnehin immer weniger Einkehrmöglichkeiten.

Bürgermeister warnt vor „unnötiger Eskalation“

Die Erklärung des Gemeindevorstandes vom 27. Mai kam allerdings zu spät. Nach dem Baurecht hat die Kommune drei Monate Zeit. Die Frist begann mit dem 9. Februar, als der Notar die Gemeinde von dem Verkauf in Kenntnis setzte.

Auf Anfrage sagte Friedrich Mink, die Sache sei inzwischen erledigt. Die Verzichtserklärung der Gemeinde sei auf dem Weg zum Notar. Mink bedauerte, dass der SSV wegen der Angelegenheit „so ein Fass aufmacht“.

So sieht das auch Bürgermeister Andreas Heun. Es habe zwar „unterschiedliche Auffassungen“ im Gemeindevorstand gegeben. Zudem sei die Verwaltung der Meinung, dass die Kommune kein Vorkaufsrecht geltend machen könne. Der SSV solle die Sache nun aber auch „nicht unnötig eskalieren“, riet Heun.

Der SSV machte gegenüber der Kommunalaufsicht allerdings nicht nur geltend, dass die Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachkomme. Er weist auch auf finanzielle Schäden durch einen „laienhaften Versuch eines Verwaltungsaktes“ hin. Schließlich hätte bei einem fristgemäßen Handeln des Gemeindevorstandes der Verein seine Gaststätte mit dem Auslaufen des Pachtvertrags zum 31. Mai verkaufen können.

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So habe er einen neuen Pächter suchen müssen, um die Immobilie nicht leerstehen zu lassen. Zudem müsse er seit Monaten Pacht für ein Grundstück zahlen, das dem Verein längst gehören könnte. Schließlich kündigt der Verein an, rechtliche Schritte gegen die Gemeinde zu prüfen.

Dabei nimmt der SSV in seiner Beschwerde die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ausdrücklich in Schutz: „Offensichtlich war man sich im Klaren, dass für die Gemeinde kein Vorkaufsrecht besteht. Auch gehen wir davon aus, dass die zuständigen Mitarbeiter wissen, gegenüber wem ein Vorkaufsrecht geltend zu machen ist und was ein Verwaltungsakt enthalten muss. Für uns stellt sich klar dar, dass der Gemeindevorstand, mit oder ohne Beschluss, eingegriffen hat.“

Der Verkauf des Vereinsheims ist für den SSV-Vorstand mittlerweile vom Tisch. Es hätten sich Möglichkeiten ergeben, den Betrieb des Gebäudes und seine Sanierung zu finanzieren, ohne den Verein über Gebühr zu belasten, hieß es.

Redaktion Lokalredakteur Lautertal/Lindenfels

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