Gebühren für Lautertaler Vereine werden nochmals im Ausschuss beraten

Keine Einigung gab es beim Verfahren zu den Energiekosten für Vereine bei der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser.

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Thorsten Matzner
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Lautertal. Die Gebührenordnung für die Lautertalhalle und die Dorfgemeinschaftshäuser in Lautertal dreht eine Ehrenrunde im Finanzausschuss der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertreter konnten sich nicht auf eine endgültige Fassung der Regeln einigen, obwohl die Vorlage des Gemeindevorstandes bereits in zwei Ausschuss-Sitzungen behandelt worden war.

Vor allem geht es um die vom Finanzausschuss beschlossene Abschaffung der Energiekosten-Pauschale. Sie betrug bisher zehn Euro pro Stunde und sollte eigentlich auf elf Euro steigen. Vom Ausschuss wurde jedoch empfohlen, die Nutzer der Häuser – vor allem Vereine – hier zu entlasten. Dafür sollte der Hebesatz der Grundsteuer B um 20 auf 670 Punkte angehoben werden.

Dagegen wandte sich Hartmut Krämer (CDU). Es sei gar nicht sicher, ob es 20 Punkte sein müssten – oder mehr oder weniger –, weil die Kosten durch die Verwaltung bisher nicht vorgelegt worden seien. Die CDU beantragte daher, auf den Passus mit der Grundsteuer-Erhöhung zu verzichten. Die Energiekosten sollten aus allgemeinen Steuermitteln getragen werden.

Dies wiederum schmeckte den Grünen nicht. Sie wandten sich komplett gegen einen Erlass der Gebühr. Warum sollten alle Bürger für die Energiekosten zahlen, auch wenn sie gar nicht in einem Verein Mitglied seien, fragte Frank Maus. Das Ergebnis der Ausschuss-Beratung zeige nur, dass die Gemeindevertretung nicht in der Lage sei, eine klare Lösung zu finden.

Nur noch drei Wochen in den Sommerferien geschlossen

Dafür hielten die Grünen nicht mehr an ihrer im Ausschuss vertretenen Linie fest, die Benutzungsgebühren nach der Größe der Häuser zu staffeln. Damit wird es hier bei fünf Euro pro Stunde bleiben – vom kleinsten Dorfgemeinschaftshaus bis zur Lautertalhalle.

Einigkeit bestand auch weiterhin darin, die vom Vorstand vorgeschlagene generelle Schließung der Häuser in den Ferien nicht umzusetzen. Grund: nicht alle Angebote der Vereine ruhen in den Ferien. Stattdessen soll es nun Schließzeiten in der Zeit zwischen den Jahren sowie in drei der sechs Sommerferien-Wochen geben. Und die Möglichkeit, davon in Einzelfällen abzuweichen.

Ebenfalls unstrittig ist die neue Regelung, dass die Benutzungsgebühr auch fällig wird, wenn ein Verein einen Termin ausfallen lässt. Kein Problem war auch der Antrag der CDU, Jugendangebote wie bisher von den Gebühren auszunehmen. In der Vorlage war noch davon die Rede, eine hälftige Gebühr zu erheben.

Das Hin und Her um die Energiekosten bewege sich „im Bereich der Realsatire“, sagte Bürgermeister Andreas Heun. Der Kostendeckungsgrad der Dorfgemeinschaftshäuser und der Lautertalhalle bewege sich bei acht Prozent. Eine Kostendeckung über Gebühren werde also nie gelingen. Damit sei aber klar, dass die fehlenden Mittel über die Steuern aufgewendet werden müssten – ob mit ausdrücklicher Grundsteuer-Erhöhung oder ohne.

Gemeindevorstand bekommt weniger Spielraum bei Planungskosten

Eine Überarbeitung der Hauptsatzung wurde dagegen von der Gemeindevertretung beschlossen. Hier gab es nochmals eine Diskussion über die Höhe der Summe, bis zu der der Gemeindevorstand freihändig Planungen in Auftrag geben kann. Der Finanzausschuss war sich bereits darüber einig gewesen, dass die vom Vorstand vorgeschlagenen 500.000 Euro zu hoch sind. Von der Verwaltung kam nun der Vorschlag, die Grenze bei 250.000 Euro zu setzen. Dagegen wandten sich die Grünen – aber letztlich erfolglos. Sie wollten die Summe auf 50.000 Euro begrenzen.

Bürgermeister Andreas Heun sah das aber als viel zu niedrig an. „Da gehen Sie hinter das zurück, was wir bisher praktiziert haben.“ Wobei es bisher keine festgelegte Grenze gab. Heun sagte, in den vergangenen Wochen habe der Gemeindevorstand Planungsaufträge in einer Höhe zwischen 32.000 und 60.000 Euro vergeben.

Wenn die Summe zu niedrig liege, bestehe die Gefahr, dass es zu Verzögerungen komme. Denn dann müsse jedes Mal erst eine Sitzung der Gemeindevertretung abgewartet werden. Heun verwies darauf, dass nicht ins Blaue geplant werde, sondern die Kosten in der Regel bei Projekten entstünden, die die Gemeindevertretung bereits genehmigt und im Haushaltsplan finanziert habe.

Dies sah auch Peter Rohlfs (LBL) so. Der Gemeindevorstand benötige einen gewissen Spielraum, sonst entstehe „Bürokratie hoch zehn“.

Keine Debatten gab es um Änderungen an der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und an der Entschädigungssatzung, die kleinerer Natur waren. Die Geschäftsordnung für den Jugendrat soll erst dort beraten werden, bevor die Gemeindevertretung entscheidet. Das gilt auch für die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte, die in diese Gremien verwiesen wurde.

Abstellen von Anhängern auf der Straße kann teuer werden

Bei der Sondernutzungssatzung legte Bürgermeister Heun einen neuen Entwurf vor, nachdem der Finanzausschuss sich mit einer Regelung für Gebühren für das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf der Straße nicht anfreunden konnte. Heun war eine Regelung dieses Sachverhalts so wichtig, dass er nun präzisiert wurde. „Wir wollen die Bevölkerung nicht drangsalieren.“ Wer einen Kfz-Anhänger besitze, müsse den zwar üblicherweise wie sein Auto auch auf privatem Grund parken. Er dürfe dafür aber auch die Straße nutzen, wenn der Anhänger regelmäßig bewegt werde.

In einigen wenigen Fällen würden Anhänger allerdings gewissermaßen als Lagerfläche dauerhaft auf der Straße abgestellt.

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Das sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, erläuterte Cecilie Brockmann von der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde könne dafür ein Ordnungsgeld von 20 Euro verhängen, allerdings nicht für jeden Tag, an dem der Anhänger trotzdem nicht von der Straße entfernt werde. Mit der neuen Gebühr von 30 Euro am Tag sei eine deutlich höhere Abgabe möglich, zu der die 20 Euro Ordnungsgeld noch hinzukommen. Wer seinen Anhänger langfristig auf der Straße abstellen müsse, der könne sich das genehmigen lassen und bezahle dann nur die Gebühr.

Bürgermeister Heun sagte, die Verwaltung müsse handlungsfähig bleiben. Es gebe vereinzelt viel Unmut wegen abgestellter Anhänger. Hier könne die Gemeinde bislang nicht viel tun, außer das Ordnungsgeld zu verhängen, das aber nicht abschreckend genug sei.

Redaktion Lokalredakteur Lautertal/Lindenfels

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