Heppenheim. Zusammen mit dem Kreisverband Bergstraße hat der Landesverband Hessen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) eine Klage gegen den raumordnerischen Entscheid zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma Röhrig im Heppenheimer Stadtteil Sonderbach eingelegt. Mit der Klage will die SDW nach eigenen Angaben die Zerstörung einer zum Unesco-Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald gehörenden bewaldeten Landschaft und den Verlust des Naturdenkmals „Kleines Felsenmeer“ verhindern.
„Es ist erschreckend, im welchem Maße bewährte Grundsätze der Raumordnung für ein solches Stein-bruch-Vorhaben über Bord geworfen werden und uralter, ökologisch wertvoller Wald geopfert wird“, begründet Bernhard Klug, Vorsitzender des hessischen Landesverbands, die Klage. Die Firma Röhrig beabsichtigt, ihren in Sonderbach gelegenen Steinbruch in südliche Richtung zu erweitern (wir berichteten). „Die abzutragende Fläche ist 6,2 Hektar groß und mit wertvollem Buchenbestand bewaldet“, so Bernhard Klug weiter.
Schutz für Wald und Vögel
„Der Walderhalt ist im Regionalplan festgesetzt. Außerdem wurde der Wald 1995 zum Schutzwald erklärt und der Erweiterungswunsch der Firma Röhrig fällt in ein Vogelschutzgebiet nach EU-Recht“, schreibt die Schutzgemeinschaft. Der geltende, 2010 aufgestellte Regionalplan schließe eine Erweiterung von Abbauflächen für oberflächennahe Rohstoffe in solchen Gebieten mit „rechtlichen Restriktionen“ für ganz Südhessen aus.
„Trotzdem hat die Regionalversammlung das Erweiterungsvorhaben durch die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan für vorrangig vor dem Wald- und Naturschutz erklärt“, kritisiert die Schutzgemeinschaft. Begründet werde dies mit einem unvorhergesehenen Bedarf an Granitsplitt, der beim Straßenbau verwendet wird, sowie mit allgemeinen Erwägungen wie einer erwarteten Zunahme der Wohnbevölkerung in der Rhein-Main-Region.
„Schon formal unzulässig“
„Die Entscheidung der Regionalversammlung ist schon formal unzulässig“, sagt Thomas Mehler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Klage für die SDW formuliert hat. „Wenn Erweiterungsflächen in Vorranggebieten für Wald oder in Vogelschutzgebieten durch die Raumordnungsbehörden zugelassen werden sollen, ist der Regionalplan zu ändern“, fordert die Schutzgemeinschaft.
Hier werde in Grundsätze der Raumordnung eingegriffen. „Allein mit der Abweichungszulassung kann ein solches Vorhaben nicht zugelassen werden“, so die SDW. Wann das Verwaltungsgericht Darmstadt über die Klage entscheidet, steht noch nicht fest. zg
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