Heppenheim. Nachdem es Anfang August zum Riss eines Kalbs auf einer eingezäunten Viehweide zwischen Kirschhausen und Sonderbach gekommen ist, bei dem auch ein Bulle zu Tode gehetzt wurde, hat es laut Robert Römer, Jagdpächter des Reviers Kirschhausen, Sonderbach und Wald-Erlenbach, Anfang September einen weiteren Riss gegeben. Die DNA-Untersuchung der Spuren am Kalb hatte eindeutig ergeben, dass es sich um einen freilaufenden Hund gehandelt hat. Den Befund für den Wildtierriss habe Römer noch nicht vorliegen.
Jäger hört Schreie des Rehs
„Einer meiner Jäger hat das Reh noch schreien gehört und konnte in das große Wiesental reinschauen. Er hat aber nicht gesehen, ob es ein Hund oder Wolf war“, berichtet Römer. Als das Tier aufgefunden wurde, habe es noch gelebt: „Das Reh war total verbissen, hatte starke Schmerzen“, schildert er den Fall. Römer ist sich aufgrund der Spuren sicher, dass es wieder ein Hund war: „In der Gegend muss es einen aggressiven Hund geben.“ Die Stelle sei überdies nicht weit weg von der Weide, auf der das Kalb zerfleischt wurde. „Vielleicht 200 Meter“, schätzt er.
Den Jäger macht jeder Wildriss traurig. „Die Leute lassen ihre Hunde einfach laufen, die hetzen die Tiere und die Halter amüsieren sich noch und sagen: ,Ach, der spielt ja mit den Rehen’“, erzählt Römer. Dabei sei es alles andere als ein Spiel. Sobald der Hund ein Reh sehe, setze bei ihm der Jagdinstinkt ein und er versuche es zu hetzen. Die Rehe würden aus ihren Stammgebieten vertrieben, müssten Straßen überqueren - und werden somit selbst wieder zur Gefahr für Autofahrer. Römer ermahne Hundehalter des Öfteren, doch sei nun der wegen der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Bergstraße verordnete Leinenzwang ausgelaufen. „Es wird aber immer schlimmer, das Verhalten der Leute rücksichtsloser“, schildert er seinen Eindruck und fordert häufigere Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt.
Stadtsprecher Joel Niebla erläutert dazu, dass in Heppenheim während der Brut- und Setzzeit (März bis Ende Juni) eine Leinenpflicht für Hunde gelte, um brütende Vögel und Jungtiere zu schützen. „Verstöße gegen diese Regelung werden mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld höher ausfallen“, klärt er auf.
Die Stadtpolizei kontrolliere die Einhaltung des Leinenzwangs im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes stichprobenartig. Darüber hinaus würden bei entsprechenden Hinweisen oder Meldungen aus der Bevölkerung gezielt Kontrollen durchgeführt. „Dem Ordnungsamt sind derzeit keine Fälle von Wildrissen im Stadtgebiet Heppenheim oder im Ortsteil Sonderbach bekannt“, führt Niebla weiter aus.
Um Hundehalter auf die Regelung aufmerksam zu machen, habe die Stadt laut Niebla an markanten Stellen in Feld und Flur Hinweisschilder aufgestellt. Jagdpächter Römer gibt zu bedenken: „Auch ein frei laufender Hund muss im Bereich seines Herrn bleiben.“ Viele Hunde hörten jedoch nicht auf Befehle. Da nütze es auch nichts, wenn sie in Rufweite blieben.
Abschuss wildernder Hunde als letzte Möglichkeit
Was den wildernden Hund in Sonderbach angehe, sei der Abschuss nur die letzte Möglichkeit: „Das ist immer ein Risiko und wirft die Frage auf, was kostet ein Hund, was ein Reh?“ Zunächst müsse der Halter ermittelt werden, der dann schriftlich verwarnt werde. Danach könne der Hund erschossen werden, wenn es wieder passiert. Und eines sei auch klar: Der Halter eines wildernden Hundes wisse auf jeden Fall Bescheid, „wenn das Tier mit blutverschmiertem Maul nach Hause kommt“.
Wer einen wildernden Hund beobachtet oder einen Wildriss feststellt, kann dies während der Dienstzeiten dem Heppenheimer Ordnungsamt unter 06252-131218 melden. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die Landespolizei entsprechende Hinweise entgegen. Auch die zuständigen Jagdpächter können laut Niebla über aufgefundene Risse direkt informiert werden.
Auch wer einen Wolf sieht, kann dies melden: Der Kreis Bergstraße hat dazu online ein Merkblatt mit dem Titel „Wolf gesehen!“ bereitgestellt. Das Wolfszentrum Hessen stellt überdies auf seiner Website immer neu aktualisierte Übersichten zu Nutztier- und Wildtierschäden online, die neben Zeit und Ort auch das Ergebnis der Untersuchungen verzeichnen. Auch Fälle aus Heppenheim sind dort gelistet: Für den Fall mit den Rindern am 4. August wurde der Wolf ausgeschlossen, auch ein Heppenheimer Wildtierriss vom 2. September wird dort einem Hund zugeordnet.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/heppenheim_artikel,-heppenheim-reh-in-heppenheim-wald-von-freilaufendem-hund-gerissen-_arid,2333479.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/heppenheim.html