Einhausen. Der Hebesatz der Grundsteuer A verbleibt in Einhausen zum 1. Januar bei 390 Punkten, jener der Grundsteuer B bei 595 Punkten. Das empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss der Gemeindevertreterversammlung, in ihrer kommenden Sitzung am 10. Dezember zu beschließen.
Hintergrund ist, dass die Hessische Steuerverwaltung allen Städten und Gemeinden eine Hebesatzempfehlung hatte zukommen lassen. Der Gemeinde Einhausen wurde für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 310,65 Punkten und für die Grundsteuer B von 462,13 Punkten empfohlen, was jeweils unter den derzeit gültigen, oben genannten Hebesätzen liegt.
Die Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung für die Gemeinde Einhausen sei nicht aufkommensneutral, schreibt die Gemeinde Einhausen: „Folgt man der Empfehlung, hat die Gemeinde Mindereinnahmen, welche an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden müssen. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf eigenverantwortlich über die in ihrem Gebiet geltenden Hebesätze und kann beziehungsweise muss deshalb von der Empfehlung abweichen“, heißt es in den Unterlagen zum Ausschuss.
Der aktuelle Hebesatz von 390 beziehungsweise 595 Punkten befinde sich unter dem Durchschnitt des Jahres 2024 im Kreis Bergstraße, argumentiert die Gemeinde. Diese erwarte im Jahr 2025 „weniger Einnahmen und mehr Ausgaben“. Gleichzeitig werde ihr von der Kommunalaufsicht „ein ausgeglichener Haushaltsplan vorgeschrieben“.
Bürgermeister Helmut Glanzner führt eine Reihe „externer Faktoren“ ins Feld, „die wir nicht beeinflussen können“. So seien durch die schlechte Wirtschaftslage Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten, die auch zukünftig niedriger anzusetzen sei. Einnahmen von rund 2,5 Millionen Euro seien angesetzt worden. Aktuell veranlagt bis zum Jahresende seien rund 1,8 Millionen Euro.
Die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2025 wird der Kreistag am 16. Dezember beschließen. Diese verursacht in Einhausen etwa 600 000 Euro Mehrausgaben, wobei auf die Kreisumlage etwa 350 000 Euro und auf die Schulumlage etwa 250 000 Euro entfallen, wie Glanzner auf Nachfrage mitteilt.
Auch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst führt der Bürgermeister als von außen kommende finanzielle Belastung an und die von ihm oft erwähnten 7500 Euro, die Bund und Land den Kommunen pro Flüchtling für die Unterbringung zugesichert hätten und die noch immer nicht angekommen seien. Eine Steuersenkung sei unter diesen Gegebenheiten nicht möglich. jak
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