Einhausen. Am kommenden Dienstag, 12. Dezember, wird die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung des Jahres auch darüber zu entscheiden haben, ob das Einhäuser Hallenbad zum neuen Jahr eine neue Gebührenordnung bekommt und wenn ja, wie diese aussehen soll. Die Gemeinde hat die Preise für das Einhäuser Hallenbad zuletzt im Jahr 2015 erhöht, also vor knapp neun Jahren. Vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Energiepreise in den vergangenen Jahren sei eine Erhöhung der Gebühren nötig, heißt es vonseiten der Gemeinde.
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Auslöser der aktuellen Diskussion war ein Antrag der Grünen auf freien Eintritt für Einhäuser Grundschüler gewesen, um die Schwelle, selbstständig ins Hallenbad zu gehen und dort schwimmen zu üben, so niedrig wie möglich zu gestalten. Die Grünen hatten den Antrag im Sommer vor dem Hintergrund der bundesweiten Situation gestellt, dass immer weniger Kinder schwimmen können und somit der Gefahr von Badeunfällen und im schlimmsten Fall des Ertrinkens ausgesetzt sind.
Eine kostenlose Nutzung für Kinder ist nicht möglich
Nach einer Prüfung durch die Gemeinde stellte sich im September aber heraus, dass es steuerrechtlich gar nicht möglich ist, Kindern freien Eintritt zu gewähren. Denn da das Bad unternehmerisch geführt wird, erhält die Gemeinde Einhausen die Mehrwertsteuer für alle Anschaffungen, die das Bad betreffen, zurück. Das könnte bei freiem Eintritt für eine Nutzergruppe wegfallen. Nach Berechnungen der Gemeinde könnte es sogar dazu kommen, dass die Gemeinde Einhausen dem Finanzamt eine Summe von mehr als 40 000 Euro zurückbezahlen muss.
Um das grundsätzlich als positiv erachtete Ansinnen der Grünen trotzdem zu unterstützen, einigten sich die Fraktionen im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss darauf, den Eintritt für Kinder wenigstens stark zu ermäßigen. Derzeit bezahlen Kinder ab fünf Jahren 2,10 Euro. Der Ausschuss beschloss, den Gemeindevorstand zu beauftragen, ein neues Gebühren-Konzept mit Fokus auf einer Reduzierung für Einhäuser Kinder zu erarbeiten.
Nachdem das Thema in der Novembersitzung des Ausschusses nochmals diskutiert wurde, beschlossen die Mitglieder Folgendes: Nach der geplanten neuen Gebührenordnung sollen Kinder unter 14 Jahren nur noch die Hälfte des bisherigen Preises, also 1,05 Euro, bezahlen. Wenn Schulen das Schwimmbad für den Unterricht nutzen, soll nicht mehr wie bisher mit 1,40 Euro pro Schüler abgerechnet werden, sondern mit einer Pauschale von 40 Euro pro Nutzung, die zwei Schulstunden umfasst. Weitere Nutzer, wie etwa externe Schwimmschulen, sollen ab dem 1. Januar pro Nutzung 80 Euro bezahlen, mit Personal der Gemeinde 120 Euro.
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