Politik

Gelder für Forschung für den Haushalt 2025 geplant

Finanzausschuss berät nächste Woche Donnerstag öffentlich auch über Steuern und Gebühren

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jak
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Einhausen. Am kommenden Donnerstag, 28. November, 20 Uhr, findet im Raum „Einhausen“ im ersten Obergeschoss der Mehrzweckhalle die letzte öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses im zu Ende gehenden Jahr 2024 statt. Zu folgenden Tagesordnungspunkten werden sich die Ausschussmitglieder beraten und Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung beschließen:

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen auf Fortführung der Aufarbeitung der NS-Zeit in Einhausen.

Die Neukalkulation der Gebührensätze für Wasser und Abwasser für die Jahre 2025 und 2026.

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Von
Thorsten Matzner
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Die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B.

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Ein Nachtrag zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen.

Der zweite Haushaltszwischenbericht des Jahres 2024.

Zum Antrag auf Fortführung der Aufarbeitung der NS-Zeit in Einhausen heißt es in den Unterlagen: „In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. September wurde beschlossen, die Ergebnisse der Aufarbeitung der NS-Zeit im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss vorzustellen. Das weitere Vorgehen soll im Rahmen der heutigen Sitzung beschlossen werden. Ein Beschlussvorschlag liegt gemäß Antrag vor.“

In ihrem Antrag vom 13. September hatten SPD und Grüne gefordert, dass der im Gemeindevorstand am 22. August vorgestellte Bericht zu „Archivrecherchen zur Gemeinde Einhausen in der NS-Zeit“ für alle Bürger öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt wird. Der Gemeindevorstand solle auf dieser Grundlage die Aufarbeitung fortführen, dafür notwendige Genehmigungen beantragen und notwendige Aufträge vergeben. „Im Haushalt 2025 sollen für die Fortführung der Aufarbeitung entsprechende Haushaltsmittel bereits heute vorgesehen werden“, heißt es im Antrag weiter.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Gemeindevertretung sich bereits vor mehreren Jahren für die Aufarbeitung der NS-Zeit in der Gemeinde ausgesprochen habe. Durch die erste Recherche, die ein junger Historiker der Universität Heidelberg betrieben hat, sei „ein strukturierter Anfang getätigt worden, um eine Vielzahl an weiterführenden Fundstellen zu erkennen und zu benennen.

Abschließend heißt es in dem Antrag vom September: „Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten mit erstarkenden rechten Strukturen in der gesamten Bundesrepublik ist es umso wichtiger, eine Erinnerungskultur zu schaffen und auch in Einhausen zu festigen.“

Bei den Wassergebühren wird ab 2025 ein Gebührensatz in Höhe von 1,56 Euro, bei den Abwassergebühren einer von 2,44 Euro empfohlen. Diese waren vom Büro Eckermann & Krauß errechnet worden.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B möchte die Gemeinde Einhausen auch im kommenden Jahr bei 390 beziehungsweise 595 Prozent belassen. Und das, obwohl die Hessische Steuerverwaltung ihr 310,65 beziehungsweise 462,13 Prozent, also einen geringeren Hebesatz, empfohlen hat. „Folgt man der Empfehlung, hat die Gemeinde Mindereinnahmen, welche an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden müssen“, wird in den Unterlagen zum Ausschuss argumentiert. Trotz geringerer Gewerbesteuereinnahmen werde der Gemeinde ein ausgeglichener Haushaltsplan seitens der Kommunalaufsicht vorgeschrieben. „Wir empfehlen daher Bund und Land, die finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen aufzustocken und anzupassen sowie gleichzeitig den Bürokratieabbau zu beschleunigen“, heißt es abschließend.

Die Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften will die Gemeinde Einhausen dagegen von derzeit 450 Euro auf zukünftig 600 Euro pro Monat und Person anheben. Die Kosten könnten anders als bei der letzten Festlegung vor eineinhalb Jahren mittlerweile genau beziffert werden. „Für Personen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel werden die Kosten der Unterbringung von Neue Wege als Träger übernommen. Diese Kosten können den pauschalen Satz des Kreises Bergstraße in Höhe von 300 Euro / Person / Monat überschreiten“, heißt es in den Unterlagen. Voraussetzung sei eine an den realen Kosten orientiere Satzung. jak

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