Einhausen. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Einhausen insgesamt fünf Personen, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Bergstraße schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
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Gesucht werden Bewerber, die in Einhausen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 17. Februar 2023 beim Hauptamt der Gemeinde Einhausen unter 06251/9602202 oder per E-Mail (torsten.bohrer@einhausen.de) bewerben. Ein Formular kann unter www.einhausen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. red
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