Lorsch. Bewerbungen für das besondere Ehrenamt als Schöffe sind jetzt in Lorsch möglich.
„Das Schöffenamt ist ein ganz besonderes Ehrenamt. Von der Anklage bis zum Urteil – Schöffen wirken gleichberechtigt an der Gerichtsverhandlung in Strafsachen mit“, heißt es in einer Mitteilung dazu aus dem Stadthaus.
Schuld oder Unschuld
Gemeinsam mit den Berufsrichtern werden sie im Rahmen dieser Tätigkeit über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheiden. Durch das Schöffenamt wird ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und die Demokratie geleistet, wird in der Mitteilung erinnert.
Alle fünf Jahre werden Ehrenamtliche für diese Aufgabe gewählt. Für die kommende Wahlperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 können sich Bürger über die Stadt Lorsch für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht Bensheim oder am Landgericht Darmstadt bewerben.
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Was müssen Kandidaten mitbringen? Man braucht kein juristisches Vorwissen oder eine juristische Ausbildung, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Schöffe kann man werden, wenn man mindestens 25 Jahre und maximal 69 Jahre alt ist, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und keine Vorstrafen hat oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.
Entschädigung wird gezahlt
Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Schöffen für die Zeit der Sitzungstage freizustellen. Auch eine Entschädigung wird sowohl für den Verdienstausfall als auch für die Fahrtkosten und die Zeitversäumnis gezahlt.
Interessierte können sich noch bis zum 17. Februar (Freitag) bewerben oder geeignete Kandidaten für das Schöffenamt vorschlagen. Die Stadtverwaltung Lorscher wird alle geeigneten Bewerber und Bewerberinnen in einer Vorschlagsliste erfassen.
Die Formulare für die Aufnahme in die Vorschlagslisten und weitere Informationen können beim Parlamentarischen Büro der Stadtverwaltung Lorsch am Kaiser-Wilhelm-Platz eingeholt werden. Bei Fragen rund um die Schöffenwahl ist Klaus Jakob der Ansprechpartner, der unter der Rufnummer 06251/5967-240 oder unter der E-Mail: k.jakob@lorsch.de erreicht werden kann. red
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