Gronau. Laut Bundesbaugesetz sind im Außenbereich nur Bauvorhaben zulässig, die als privilegiert gelten, wie etwas die Land- oder Forstwirtschaft. In aller Regel müssen Bauvorhaben im Außenbereich besonders strenge Kriterien erfüllen und dürfen nur in Sonderfällen ohne Privilegierung realisiert werden.
Allerdings ist es in früheren Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder mal zu illegalen Bebauungen gekommen, die in den Fokus der Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Bergstraße gerieten und mit einer Abrissverfügung bedacht wurden. In der Öffentlichkeit heftig diskutiert wurde beispielsweise 2012 die sogenannte „Trutzburg“, die ein Heppenheimer über Jahre hinweg auf seinem Weinberggelände errichtet hatte. Auch die breite Öffentlichkeit in Heppenheim, die sich für den Erhalt der „Burg“ aussprach, konnte den Einsatz der Bagger nicht verhindern.
Ausnahmegenehmigung
In Gronau ist die Bauaufsicht aktuell auf Bauvorhaben im Außenbereich aufmerksam geworden, die allerdings mit der „Trutzburg“ nicht zu vergleichen sind. Vielmehr geht es um zwei Holzschuppen, mit denen sich auch der Ortsbeirat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigte. Nach dessen Meinung spreche nichts dagegen, die beiden Schuppen zu belassen. Sie stehen schon seit etwa 40 Jahren und dienen der Lagerung von Gerätschaften zur Pflege des Grundstücks sowie zur Lagerung von Holz für die Beheizung des Gebäudes. Außerdem verlaufe die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich durch das Grundstück.
Auch wenn der Ortsbeirat nur eine Einschätzung zur örtlichen Situation abgeben könne, sah Ortsvorsteher Hebenstreit gute Gründe, eine Ausnahmegenehmigung für die vorhandenen Schuppen zu beantragen. Zudem seien etwa zwei Drittel der ursprünglichen Bebauung bereits zurückgebaut worden.
Der Hinweis auf die Information des KMB bezüglich der Bauzeitverlängerung bei der Außengebietsbewässerung „An den vier Wegen“ in Gronau wurde von betroffenen Anwohnern anders gesehen. Dass die Baumaßnahme nicht wie angekündigt bis Mitte Mai, sondern bis Anfang Juni dauern wird, habe weniger mit der Witterung, sondern eher mit der Baufirma zu tun, so die Beobachter vor Ort.
Ansehen soll sich die Straßenverkehrsbehörde den Kurvenbereich der Märkerwaldstraße am Ortsausgang nach Zell. Der für Verkehrsteilnehmer schlecht einsehbare Bereich werde aktuell wieder stark zugeparkt, so Ortsbeirat Uwe Lutz.
Bezüglich der aufgrund einer Anregung aus der Einwohnerschaft von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagenen Tempo-30-Regelung im Oberdorf von Gronau hat der Ortsbeirat eine Korrekturempfehlung. Die Behörde hat die Aufstellung des entsprechenden Verkehrsschildes an der zweiten Einmündung der Straße Am Mühlkandel vorgesehen, um den weiteren Bereich nach oben als Tempo-30-Zone auszuweisen. Vorgeschlagen wurde, das Schild bereits an der ersten Einmündung der Straße Am Mühlkandel aufzustellen, um durchgehend Tempo 30 zu haben.
Stadtteiltour am 26. April
Ideal wäre es laut Hebenstreit allerdings, wenn jeweils an den Ortseingängen mit einem Schild auf Tempo 30 im ganzen Ort hingewiesen werden könnte, um den Schilderwald zu vermeiden. Hingewiesen wurde auf Freitag, 26. April, an dem Bürgermeisterin Christine Klein zur Bürgersprechstunde und Stadtteiltour nach Gronau komme. Der Besuch beginne um 16.30 Uhr mit der Bürgersprechstunde in den Räumen des Ortsgerichts im Dorfgemeinschaftshaus, wo dann um 17.30 Uhr die Stadtteiltour starte.
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