Bensheim. Es ist wahrscheinlich eines der unbekanntesten Verkehrsschilder Deutschlands. Ein rotes Auto, ein schwarzes Fahrrad und ein motorisiertes Zweirad auf weißem Grund, von einem roten Kreis eingeschlossen. Seit Sommer 2023 steht ein Exemplar an der westlichen Schwanheimer Straße. Genau dort, wo der rot markierte Radweg nach der Brücke endet.
Kurz vor der Einmündung „Am langen Pfad“ auf Höhe der Verkehrsinsel müssen Autofahrer in besonderer Weise auf Zweiräder aller Art Rücksicht nehmen. Der offizielle Titel des Schilds lautet etwas sperrig „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.
Es wurde im April 2020 im Rahmen einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Regelwerk hinzugefügt und ist daher – ebenso wie wegen seines geringen Vorkommens – nur wenigen Verkehrsteilnehmern bekannt. Bei Nichtbeachtung des strikten Überholverbots drohen Geldstrafen bis hin zum Fahrverbot.
Platziert wird das Schild überall dort, wo ein Überholen von Fahrrädern, Rollern und Motorrädern aufgrund der Enge der Fahrbahn nicht gefahrlos möglich ist. Wer das Verkehrszeichen mit der Kennnummer 277.1 missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Verkehrsteilnehmer zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Ein Verkehrsschild, das bislang kaum bekannt ist
Um auf die Bedeutung des Verkehrsschilds aufmerksam zu machen, hatte die Stadt Bensheim zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bergstraße zu einem Ortstermin eingeladen. Das Zeichen soll Radfahrende im Straßenverkehr schützen, betont Martin Haape, der Leiter des Teams Straßenverkehrs im Bensheimer Rathaus. Gemeinsam mit der Ersten Stadträtin Nicole Rauber-Jung hat er sich mit Mitgliedern des ADFC über die Gefahrenlage an dieser Engstelle ausgetauscht. Ziel war es, durch die mediale Berichterstattung die Sensibilität aller Verkehrsteilnehmer zu steigern. „Das Schild ist kaum bekannt“, betonte Erste Vorsitzende Anette Seip. Ihrer Kenntnis nach ist Bensheim der bislang einzige Standort im Kreis Bergstraße.
Mit der Überarbeitung der StVO vor vier Jahren wurden außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern (innerorts) und zwei Metern außerorts beim Überholen „von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden“ in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
Vor der Novelle hatte die StVo nur einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben. Diese vage Angabe wurde damit klarer definiert. Die Radfahr-Lobby begrüßt dies ausdrücklich. Vor allem an Stellen, wo der Straßenraum besonders schmal ist, ermögliche das Überholverbot mehr Schutz und Sicherheit für Radfahrer. tr
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