Baugebiet

Der Seegenberg in Schönberg soll lockerer bebaut werden

Auf dem ehemaligen Gelände der Christoffel-Blindenmission in Schönberg soll Wohnbebauung entstehen, aktuell sind 155 Wohneinheiten geplant – der Stadtteil würde um rund 300 Einwohner wachsen. Über den aktuellen Stand.

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Thomas Tritsch
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Auf dem ehemaligen Gelände der Christoffel-Blindenmission (CBM) in Schönberg soll Wohnbebauung entstehen, aktuell sind dort 155 Wohneinheiten geplant – der Stadtteil würde damit um rund 300 Einwohner wachsen. © Thomas Neu

Schönberg. Auf dem ehemaligen Gelände der Christoffel-Blindenmission (CBM) in Schönberg soll bekanntlich eine neue Wohnbebauung entstehen. Im Mai hatte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich für eine erneute Offenlage des 2015 aufgestellten Bebauungsplans gestimmt. Über die genauen Inhalte des geänderten Entwurfs informierten am Mittwochabend Vertreter der Stadt sowie des Eigentümers, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart.

Neben der Ersten Stadträtin Nicole Rauber-Jung sowie Jutta Scheurich und Marika Denzer vom Team Stadtplanung waren sieben Vertreter der LBBW samt Gutachtern vor Ort, um über den aktuellen Sachstand öffentlich zu informieren. Ihnen gegenüber saßen im Gemeinschaftshaus Schönberg/Wilmshausen lediglich 16 Gäste. Bereits Ende Januar hatte der Käufer des Areals gemeinsam mit den beiden Ortsbeiräten über die jüngsten Änderungen informiert.

Bei der Infoveranstaltung zur Bebauung Seegenberg gaben Stadt und Eigentümer (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) Auskunft. © Thomas Zelinger

Neben Planerin Margarethe Stahl stellten sich auch Geschäftsbereichsleiter Markus Lämmle von LBBW den Fragen von Anwohnern und Schönberger Bürgern. Nicole Rauber-Jung wies gleich zu Beginn darauf hin, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit allen dazugehörigen Unterlagen bis einschließlich Freitag, 12. Juli, auf der städtischen Webseite (www.bensheim.de/leben-in-bensheim/bauen-stadtplanung-immobilien/aktuelle-bauleitplanung) eingesehen werden kann. Eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits im März 2021 statt. Der Entwurf wurde damals nach dem Eingang von 75 Stellungnahmen geändert und ergänzt – darunter 14 aus der Öffentlichkeit. Danach wurde die Planung nochmals überarbeitet und mit Punkten zu den Themen Verkehr, Umwelt, Baudichte und Bestandsbelastung erweitert.

„Wir haben heute einen deutlich besseren Plan als 2016“

Die Fassung wurde im Mai vom Parlament abgesegnet und an einen Verfahrenswechsel gekoppelt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der Vorlage zugestimmt, die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt. Weiterhin wurde beschlossen, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Bis zum Stichtag kann jeder eine schriftliche Eingabe bei der Stadt einreichen.

„Wir haben heute einen deutlich besseren Bebauungsplan als 2016“, betonte Markus Lämmle. Er verwies auf kleinteiligere Baufenster, die in der neuen Fassung viel kompakter seien und auch die gesamte Struktur somit kleingliedriger ausfalle. Auch die Bebauungsdichte wurde laut LBBW nochmals korrigiert. Aktuell plant man auf 13 000 Quadratmetern Nettofläche 155 Wohneinheiten. Geht man von den statistisch üblichen 2,3 Personen pro Einheit aus, dann wird Schönberg um etwa 300 Menschen wachsen. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von vier Hektar liegt westlich der B 47 am südlichen Siedlungsrand des 800-Einwohner-Ortsteils. Die benachbarte Bebauung an der Villa sei mit dem Denkmalschutz abgestimmt, das Gebäude selbst wird nun als eigenes Baufenster ausgewiesen.

Neben einem Verkehrsgutachten wurde das Projekt um eine Umweltprüfung ergänzt. Naturschützer hatten wiederholt auf hohe Baumverluste hingewiesen und einen zu starken Eingriff in bisher unbebaute, teils bewaldete Bereiche kritisiert. Die aktuellen Festsetzungen bezüglich der Begrünung seien ausreichend, um die Verluste durch Neubauten auf der Fläche zu kompensieren. Ein externer Ausgleich oder der Erwerb sogenannter Ökopunkte seien rechtlich nicht notwendig, so Gutachter Tobias Gottwald, der den Umweltbericht mit verfasst hat.

Einige Baufenster seien zugunsten von Grünflächen verkleinert worden, der gesamte Baumbestand sei vermessen worden. Im Zuge einer Artenschutzuntersuchung vom Dezember 2023 wurde auch das Vorkommen des Ameisenbläulings geprüft – eine Schmetterlingsart, die europaweit gefährdet und geschützt ist. Am Rande des Neubaugebiets stehen Pflanzen, die der Art als typische Nahrungsquelle dienen. Dabei wurde auch der Einfluss einer Verschattung und deren Auswirkungen auf den Lebensraum des Tiers im nördlichen Teilbereich berücksichtigt, so der Grundstückseigentümer. Durch eine Reduzierung von Gebäudehöhen und Baufenstern rangiere die Verschattung in einem tolerierbaren Bereich, heißt es vom Gutachter.

Intensiv diskutiert wurde die Bebauung der Hanglage

Intensiv diskutiert wurde am Mittwoch die Bebauung der Hanglage im betreffenden Areal. Konkret gehe es dabei um das Baufeld Nummer 6, wo fünf Gebäude entstehen sollen. Laut Ingenieur Jörg Bürkle seien bei Baugrunderkundungen keine weichen Böden oder andere Schwächezonen erkannt. Das im Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld (WR1), das zehn Meter von der Hangkante entfernt sei, ist laut Bürkle auch aus geotechnischer Sicht umsetzbar.

„Aus der vorgesehenen Neubebauung ergibt sich bei einer regelgerechten Planung und Bauausführung auch für die talseitigen Anlieger am Hofweg keinerlei Gefährdung.“ Im Sachverständigengutachten wird aber auch klar ausgeführt, dass gemäß den bauaufsichtlich eingeführten Normen für die geplanten Wohnhäuser jeweils projektbezogene Baugrunderkundungen durchgeführt werden müssen. Auf Deutsch: Das finale Risiko liegt beim Bauherrn selbst.

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Für einen Anlieger war diese Aussage der Gutachter insgesamt zu „trivial“ und inhaltlich zu schwammig. „Wir planen nach allen Regeln der Baukunst“, versicherte Markus Lämmle in Schönberg. Planerin Margarethe Stahl sagte, dass im Bebauungsplan lediglich eine grundsätzliche Bebaubarkeit der Fläche definiert sei, und genau dies hätten die Gutachten bestätigt. Man habe alle Anregungen ernst genommen und die Kritikpunkte sorgfältig überprüft, meinte auch Baudezernentin Rauber-Jung. „Wir werden das Verfahren jetzt sauber und ordentlich bis zum Schluss abwickeln.“

Geprüft wurde eine potenzielle Verschattung von Bestandswohnhäusern am Hofweg, was aufgrund einer Reduzierung der geplanten Gebäudehöhen aber nicht zu erwarten sei: Die LBBW GmbH kann in einem in Auftrag gegebenen Gutachten „keine unzumutbaren Effekte“ feststellen.

Einige Anwohner sehen das anders. Am Mittwoch kursierte eine Unterschriftenliste, auf der sich Bürger gegen eine Bebauung dieses bislang landwirtschaftlich genutzten Teilbereichs südwestlich des Hofwegs aussprechen. Laut Mitinitiator Eberhard Neue will man dafür kämpfen, dass dieses Baufenster aus der Planung herausgenommen wird: „Der Blick vom Schönberger Schloss auf eine massive Gebäudewand wäre katastrophal!“

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