Selbsthilfegruppe Schlafapnoe

Viele offene Fragen zur elektronischen Patientenakte

Ein Vortrag über die Einführung des neuen digitalen Dokuments beim ersten Gruppenabend im neuen Jahr.

Von 
Jeanette Spielmann
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Bensheim. Das alltägliche Leben wird immer digitaler und damit gerade für ältere Menschen immer schwieriger. Seien es Bankgeschäfte, Postlieferungen, die an der Paketstation abgeholt werden müssen oder die elektronische Patientenakte (ePA), die in diesem Jahr kommt.

Dabei geht es nicht nur um die Sorge, ob persönliche Daten gesichert sind, es sind vor allem viele Fragen, die sich um die Praktikabilität des Umgangs drehen. Denn es gibt in der älteren Generation immer noch Menschen, die kein Smartphone besitzen oder im Umgang mit digitalen Endgeräten nicht vertraut sind.

Da die ePA für alle gesetzlich Versicherten seit 15. Januar von den Krankenkassen bereitgestellt werden, aber die wenigsten Patienten damit vertraut sind, nutzte die Bensheimer Selbsthilfegruppe Schlafapnoe ihren ersten Gruppenabend im neuen Jahr dafür, die digitale Patientenakte zu erklären.

Gruppenleiter Manfred Schmelz hatte seinen Vortrag auf der Basis eines Seminars bei der AOK zusammengestellt, das er im vergangenen November besucht hatte. Deutlich wurde im Rahmen des Vortrags aber auch, dass noch viele Fragen offen sind und Schmelz am Ende vorschlug, das Thema in einem Jahr nochmals zu behandeln, um erste Erfahrungen auszutauschen.

Wie läuft die Einführung der ePA ab?

Zum offiziellen Start wird die ePA allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt, die der digitalen Patientenakte nicht widersprochen haben. Die Nutzung erfolgt allerdings in einem abgestuften Verfahren, um den zuverlässigen Betrieb der ePA zu prüfen und sicherzustellen. Dieses Kontrollverfahren gilt für Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte und erfolgt seit 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Umland sowie Nordrhein-Westfalen. Frühestens nach etwa vier Wochen dieser Prüfphase sollen dann bundesweit alle Leistungserbringer mit im Boot sein. Es wird sich zeigen, wie das dann in den Praxen und in der Praxis funktioniert. Zweifel wurden allerdings auch im Rahmen des Vortrags laut.

Welche Vorteile soll die Einführung der ePA bringen?

Zweifelsfrei sind dagegen die Vorteile der digitalen Patientenakte. So sind künftig alle Patientendaten an einem Ort verfügbar, auf den diejenigen zugreifen können, die die Daten benötigen und die für den Zugriff berechtigt wurden. Das sind Ärzte in der Praxis oder im Notfall, wenn es um schnelle Hilfe geht. Bisher sind Befund- oder Behandlungsberichte an verschiedenen Stellen aufbewahrt und auch der Patient selbst hat nicht immer alle Informationen präsent.

Wer befüllt die ePA?

Die Befüllung der ePA erfolgt auf verschiedenen Wegen. Nach dem bundesweiten Start soll das medizinische Personal beziehungsweise die Ärztinnen und Ärzte in den medizinischen Einrichtungen die Daten der aktuellen Behandlung einstellen. Ab Sommer 2025 soll der elektronische Medikationsplan (verschriebene und eingelöste E-Rezepte) digital verfügbar sein. Ebenfalls ab Sommer 2025 können auch die Versicherten nicht-verschreibungspflichtige Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel selbst einstellen.

Ärzte und Ärztinnen sind künftig verpflichtet, Daten zu speichern, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden. Das können Befundberichte, Arztbriefe oder auch Berichte im Anschluss einer Krankenhausbehandlung sein. Auch die Patienten selbst können Daten aus vorangegangenen Behandlungen einstellen, in dem sie vorhandene Papierdokumente einscannen oder abfotografieren und in der ePA speichern. Mit dem 2024 in Kraft getretenen Digitalgesetz können Versicherte nicht digitalisierte Befunde aber auch über ihre Krankenkasse digitalisieren und speichern lassen. Auch die Löschung von gespeicherten Daten ist möglich, aber die ist dann endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

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Veröffentlicht
Von
Wolfgang Mulke
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Wer hat Zugriff?

Wer Zugriff auf die Daten der digitalen Patientenakte (ePA-App) hat, entscheidet der Versicherte selbst – entweder durch Widerspruch oder durch die ausdrückliche Berechtigung, die auch zeitlich begrenzt werden kann. Auch können Versicherte über ihre App bestimmte Dokumente wie Befundberichte oder Arztbriefe so einstellen, dass sie nur von ihnen selbst eingesehen werden können.

Versicherte, die die App nicht selbst bedienen können, dürfen eine Vertretungsperson einsetzen und berechtigen. Außerdem kann der Versicherte über ein Protokoll einsehen, wann und von wem auf die Dokumente zugegriffen wurde.

Ist die Nutzung der ePA verpfichtend?

Auch nach dem offiziellen Start der digitalen Patientenakte bleibt deren Nutzung freiwillig. Sowohl deren Anlage kann vor dem 15. Januar widersprochen werden. Aber auch nach Anlage der ePA ist jederzeit ein Widerspruch möglich. Die entsprechenden Möglichkeiten sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfahren.

Sind die Daten sicher?

Eine sichere Nutzung von Gesundheitsdaten ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung der ePA. Die Umsetzung der „ePA für alle“ erfolgt datenschutzkonform. Die Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Niemand außer der oder dem Versicherten oder seiner Vertreterin bzw. seinem Vertreter und denjenigen, die zugriffsberechtigt sind, können die Inhalte lesen. Die Krankenkasse darf und kann beispielsweise nicht auf die Inhalte zugreifen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Gruppenleiter Manfred Schmelz, der zum ersten Gruppenabend des Jahres auch wieder einige neue Gäste begrüßen konnte, wird über die elektronische Patientenakte auch beim bevorstehenden Treffen der Selbsthilfegruppe in Lampertheim sprechen. Termin ist am 6. Februar.

Mit insgesamt 1127 Mitgliedern in allen drei Schlafapnoe-Gruppen in Bensheim, Lampertheim und Viernheim sei das Bergsträßer Netzwerk bundesweit die größte Selbsthilfegruppe, so Manfred Schmelz.

Freie Autorin

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