Katastrophenschutz

Notstrom für vier Bensheimer Feuerwehrhäuser

In Bensheim werden in diesem Jahr für Feuerwehrgerätehäuser aufgerüstet, um sie bei einem Stromausfall zügig mit Notstrom versorgen zu können. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für die Investition gilt als gesetzt.

Von 
Dirk Rosenberger
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Auch das Feuerwehrgerätehaus in Zell wird in diesem Jahr aufgerüstet, um es bei einem Stromausfall mit Notstrom versorgen zu können. © Dietmar Funck

Bensheim. Wenn in Bensheim irgendwo doch die Lichter (nicht im übertragenen Sinn) ausgehen sollten, will die Feuerwehr gerüstet sein Stadtbrandinspektor Jens-Peter Karn und seine Kollegen arbeiten daher schon seit geraumer Zeit mit Notfallszenarien und konkret einem länger anhaltenden Stromausfall.

Diese „Planungen für den Fall, der hoffentlich nie eintritt“ (Karn) erfolgt jedoch nicht nur theoretisch auf Papier, sondern haben konkrete praktische Auswirkungen, die in einem mehrstufigen Konzept zusammengefasst sind. Über Investitionen und Vorhaben für den ersten Schritt beraten zurzeit die kommunalpolitischen Gremien. Im Sozial- sowie im Haupt- und Finanzausschuss gab es erwartungsgemäß einstimmige Beschlüsse. Final entscheidet das Stadtparlament am Donnerstag (23.).

Inhaltlich geht es um die Aufrüstung weiterer Gerätehäuser, damit diese mit Notstrom versorgt werden können, sollte für bis zu 24 Stunden flächendeckend kein Strom fließen. An der Reihe sind nun die Gebäude in Fehlheim, Hochstädten, Schönberg und Zell. Die notwendigen Aggregate hat die Feuerwehr schon angeschafft. In Schwanheim, Gronau und Auerbach sowie im Stützpunkt an der Robert-Bosch-Straße gibt es diese Option bereits.

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In Wilmshausen hat man vorerst auf diese Möglichkeit verzichtet, weil nach Einschätzung des Fachplanungsbüros die Elektroinstallation veraltet ist. Diese müsste grundlegend erneuert werden, um eine Einspeisung installieren zu können.

Außen vor ist bis auf weiteres auch Langwaden „wegen der ungünstigen Lage und der übrigen Rahmenbedingungen“, so die Verwaltung. Beide Gerätehäuser sollen bei einem Blackout mit mobilen Stromerzeugern versorgt werden. Geprüft wird aber, ob die Dorfgemeinschaftshäuser Schönberg/Wilmshausen und Langwaden mit einer Notstromeinspeisung versehen werden können - um als provisorische Wache zu dienen.

Alle sechs Immobilien erhalten darüber hinaus eine Brandmeldeanlage. Und die Sicherheitsbeleuchtung in den Häusern wird als Bestand der Notbeleuchtung bei Stromausfall nachgerüstet, um halbwegs gefahrlos rein und raus zu kommen.

Photovoltaikanlagen kein Teil des Katastrophenschutzes

Verzichtet hat die Feuerwehr jedoch auf die Installation von Photovoltaikanlagen als ein Baustein des Katastrophenschutzes. Diese seien aus technischen Gründen nicht oder nur sehr kurzfristig geeignet, um bei einem Stromausfall einen echten Beitrag zu leisten - vor allem wenn die Sonne nicht scheint. Ein Batteriespeicher könne ebenfalls nicht sinnvoll für die Notstromversorgung genutzt werden. Die müssten ständig geladen sein, was der Lebensdauer nicht zuträglich ist.

Die Absage an Solarstrom im Zuge des Katastrophenschutzes „spiegelt aber nicht den ökologischen Nutzen im Allgemeinen wider“, betonte die Feuerwehr. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde auf Nachfrage von Doris Sterzelmaier (Grüne) ausgeführt, dass die Dächer der Gerätehäuser durchaus mit Photovoltaik bestückt werden können. Jedoch nicht als Bestandteil der Gegenmaßnahmen bei einem längeren Stromausfall. Tobias Heinz wies darauf hin, dass man bei einem Umbau eine mögliche künftige Installation berücksichtigen solle.

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Der CDU-Fraktionschef nahm außerdem zufrieden zur Kenntnis, dass man beim Budget unter den veranschlagten 380 000 Euro geblieben ist. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 300 000 Euro.

Wobei allen Beteiligten klar ist: In den nächsten Jahren wird weiter viel Geld in diese Projekte gesteckt werden müssen, damit im Ernstfall die Infrastruktur nicht versagt. Deshalb wird die Umsetzung der zweiten Stufe nicht allzu lange auf sich warten lassen. In diesem Zwischenschritt ist unter anderem vorgesehen, die Betriebsdauer der Feuerwehrgerätehäuser auf 72 Stunden zu erhöhen. Das kann man bereits im Konzept nachlesen, wurde außerdem von Rolf Tiemann (FWG) im Haupt- und Finanzausschuss nachgefragt.

Unterm Strich lässt sich nach zwei Ausschüssen festhalten: Feuerwehr und Verwaltung erledigen ihre Hausaufgaben, die Kommunalpolitik zieht im Wissen um die mitunter lebenswichtige Bedeutung des Themas mit. Ein solcher Schulterschluss wäre manchmal auch an anderen Stellen ein Versuch wert.

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