Bensheim. Der Wochenmarkt ist für viele Bensheimerinnen und Bensheimer ein fester Bestandteil des Stadtlebens und zugleich ein Angebot, das in dieser Frequenz nicht mehr überall selbstverständlich ist. An vier Tagen in der Woche sichern die Marktstände bei „Wind und Wetter“ die Nahversorgung in der Innenstadt. Nun hat die Stadtverordnetenversammlung über eine umfassende Aktualisierung der Marktsatzung beraten. Zentrale Frage war die zukünftige Struktur der Standgebühren. Nach intensiver Diskussion folgte das Stadtparlament schließlich einem Änderungsantrag der Koalition aus CDU, SPD und FDP, der eine klar differenzierte Gebührenordnung vorsieht. Ein Gegenantrag der Grünen, der vollständig auf Standgebühren verzichten wollte, fand jedoch keine Mehrheit.
Neue Preisstruktur für Marktstände
Der Koalitionsantrag sieht vor, Marktstände künftig produktspezifisch zu bepreisen und dabei die Frequenzunterschiede zwischen Werktagen und Samstagen abzubilden. Für Stände mit Obst-, Gemüse- und Molkereiwaren werden künftig 120 Euro für bis zu drei Tage (Mittwoch bis Freitag) fällig, samstags 240 Euro. Fleisch, Fisch und zubereitete Speisen liegen bei 200 Euro werktags und 400 Euro am Samstag. Für Blumen und Gestecke gelten 150 beziehungsweise 300 Euro. Zugleich wird die maximale Standgröße auf 20 Quadratmeter begrenzt. Übergrößen sind nur ausnahmsweise zulässig und mit 30 Euro pro Quadratmeter zusätzlich belegt.
Maximilian Gärtner (CDU) betonte die Steuerungsfunktion der neuen Gebührenordnung. Die Marktleute, die sich auch an schwächeren Tagen in die Innenstadt stellen, sollten finanziell entlastet werden. Der Samstag als stärkster Umsatztag hingegen werde regulär bepreist.
Jürgen Kaltwasser (SPD) bezeichnete die Vorlage als „typisches Beispiel für eine heiße Luft“-Diskussion. Zwar begründe die Verwaltung die Anpassung mit der angespannten Haushaltslage, gleichzeitig trage die städtische Wirtschaftsförderung weiterhin die Marktgebühren. Somit entstünden dem Haushalt derzeit keine Belastungen.
Auch Harald Boeddinghaus (FDP) bestätigte, dass der Haushalt 2025 mit 8.000 Euro Standgebühren rechne, die Wirtschaftsförderung jedoch rund 9.500 Euro übernehme. Unklar bleibe lediglich die Differenzberechnung. Die FDP unterstützte die neue Systematik, auch weil sie die Attraktivität des Wochenmarkts an Werktagen stärken solle.
Argumentation der Verwaltung ist „widersprüchlich“
Die Grünen stellten einen eigenen Änderungsantrag: kompletter Verzicht auf Marktgebühren, analog zur Regelung der Nachbarstadt Lorsch. Doris Sterzelmaier (Grüne) verwies auf Entbürokratisierung, Werbewirkung und die Stärkung des Wochenmarktes in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Der Aufwand zur differenzierten Gebührenerhebung führe zu „unnötiger Bürokratie ohne finanziellen Vorteil für die Stadt“, so Sterzelmaier. Zudem sei die Argumentation der Verwaltung widersprüchlich. Wenn die Wirtschaftsförderung die Gebühren trage, habe die Satzung „keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“. Unterstützung kam von Ulrike Vogt-Saggau (BfB) und Rolf Tiemann (FWG). Beide kritisierten ebenfalls den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und verwiesen auf die Chance, neue Marktbetreiber zu gewinnen.
Rolf Kahnt (VuA) verteidigte die Satzungsanpassung als vorsorgliche Maßnahme. Die Wirtschaftsförderung könne künftig die Gebührenübernahme einstellen, daher seien klare Gebührengrundlagen notwendig. CDU, SPD und FDP betonten gemeinsam, dass der Gebührenrahmen maßvoll sei und lediglich eine Struktur für den Fall schaffe, dass die Stadt die Kosten nicht mehr schultern könne.
Die Stadtverordnetenversammlung entschied zunächst über den Änderungsantrag der Koalition. Mit 27 Ja-Stimmen und 15 Gegenstimmen fand der Antrag eine deutliche Mehrheit und wurde angenommen. Der Antrag der Grünen fand – trotz Unterstützung durch BfB und FWG – keine Mehrheit. 15 Stadtverordnete stimmten für den Gebührenverzicht, 27 votierten dagegen. Damit war der Antrag klar abgelehnt.
Zum Abschluss stand die geänderte Satzung insgesamt zur Entscheidung. Auch hier setzte sich die Koalition durch. 27 Ja-Stimmen standen zwei Gegenstimmen und 13 Enthaltungen gegenüber. Die Änderungssatzung wurde somit angenommen.
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