Berlin. Hohe Zinsen und teure Immobilienpreise machen den Hauskauf immer schwieriger. Hinzu kommen die immer höheren Anforderungen an die Energieeffizienz der Häuser, die viele potenzielle Käufer und Besitzer verunsichern. Dabei gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, mit denen man Kosten und Geld sparen kann. Welche das sind und was man bei der Beantragung beachten muss - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Das Haus energetisch sanieren -wer sagt, was zu tun ist?
Will man sein Haus energetisch sanieren, kann das erst mal sehr unübersichtlich sein. Licht ins Dunkel bringen können Fachleute. Wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel nach der Sommerpause so beschlossen, wie die Regierungskoalition es bis jetzt vorsieht, wird die Beratung beim Einbau von neuen Heizungen ab dem kommenden Jahr sogar Pflicht. Helfen sollen dann Schornsteinfeger, Heizungs-, Kälteanlagen- und Ofenbauer, Elektrotechniker und Energieberater. Auch bestimmte Architektinnen und Bauingenieure kommen infrage.
Viele verschiedene Fachleute - für wen soll man sich da entscheiden?
Welcher Fachmann oder welche Fachfrau am Ende dem sanierungswilligen Eigenheimbesitzer unterstützend zur Seite steht, hängt davon ab, was an der Immobilie getan werden soll. Bei Einzelmaßnahmen, also zum Beispiel bei Austausch der Heizungsanlage, kann ein Schornsteinfeger Fragen beantworten. Soll ein Haus aber energetisch (kern-)saniert werden, empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser bietet eine umfassende Beratung zur energetischen Sanierung des Gebäudes an, am Ende steht der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan. Die Kosten für diese Vor-Ort-Beratung liegen laut dem Energieberatungszentrum Stuttgart etwa zwischen 1000 und 2000 Euro. Das Beratungshonorar wird aber vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.
Welche verschiedenen Förderungen gibt es?
Der Bund stellt weitreichende Fördermittel im Rahmen der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Regelungen dazu traten teilweise bereits vor einem Jahr in Kraft. Im Januar 2023 folgten dann weitere Änderungen. Mit dem GEG sollen die Förderungen speziell beim Heizungsaustausch nochmals leicht verändert werden. Grundsätzlich gilt aber bereits jetzt: Der Bund unterstützt Hausbesitzer nur noch mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen. Die gibt es, wie die Fördermaßnahmen für die Energieberater, beim Bafa. Für Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse. Diese vergibt die staatliche Förderbank KfW-Bank. Zusätzlich gibt es kommunale Förderungen. Es gilt: Kommunale Förderungsprogramme lassen sich mit denen vom Bund kombinieren; KfW-Programme und Bafa hingegen nicht.
Wie sieht die KfW-Förderung genau aus?
Bei der KfW gibt es einen Kredit von maximal 150 000 Euro (Programm 261). Der ist unabhängig vom Einkommen der Immobilienkäufer. Damit wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten sogenannten Effizienzhauses gefördert. Der tatsächliche Kreditbetrag ist davon abhängig, welchen Standard man beim Effizienzhaus mit der Sanierung erreicht.
Für das Effizienzhaus 70, das 30 Prozent weniger Energie verbraucht als ein Referenzgebäude, gibt es beispielsweise maximal 120 000 Euro zinsverbilligten Kredit und einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent (12 000 Euro). Am Ende müssen also nur 108 000 Euro zurückgezahlt werden. Wer 150 000 Euro abrufen möchte, muss einen höheren Standard beim Effizienzhaus (zum Beispiel Effizienzhaus 40) erreichen und eine Heizung einbauen, die den Energiebedarf des Hauses zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien deckt. Das ist zum Beispiel eine Wärmepumpe. In diesem Fall würde dann der Tilgungszuschuss auf 37 500 Euro (25 Prozent) steigen. Die Rückzahlungssumme schrumpft also auf 112 500 Euro.
Wenn das Haus nicht komplett saniert wird - welche Förderprogramme gibt es?
Das Bafa fördert Einzelmaßnahmen, die ein Haus energetisch verbessern. Also zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe oder der Austausch von Fenstern. Anders als bei der KfW gibt es beim Bafa direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Auch hier kann ein Energieberater unterstützen.
Grundsätzlich gilt: Das Bafa fördert maximal 40 Prozent der Investitionen in Höhe von 60 000 Euro. Also beträgt der maximale Zuschuss 24 000 Euro. Es gibt eine Grundförderung, die sich aber durch Boni noch zusätzlich erhöhen kann. Beispiel Wärmepumpe: Grundsätzlich beträgt die Förderung aktuell 25 Prozent. Wird mit dem Einbau eine mehr als 20 Jahre alte Öl- oder Gasheizung ausgetauscht, erhöht sich die Förderung auf 35 Prozent. Der Maximalwert von 40 Prozent wird erreicht, wenn die Wärmepumpe zum Beispiel ein natürliches Kältemittel verwendet.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/wirtschaft_artikel,-wirtschaft-wo-es-foerdergeld-fuers-haus-gibt-_arid,2115099.html