Technik

Verbraucherzentralen wollen „Recht auf Reparatur“

Neue Handydisplays sind im Vergleich zum Neupreis eines Geräts oft teuer. Wie ein Vorhaben der Regierung Abhilfe schaffen soll

Von 
Basil Wegener
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Der Mitarbeiter einer Werkstatt repariert ein Smartphone. Verbraucher müssen dafür oft tief in die Tasche greifen. © dpa

Berlin. Defekte Handys und andere Geräte sollen künftig besser repariert werden können. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte dies bereits angekündigt – die Verbraucherzentralen drücken bei dem geplanten „Recht auf Reparatur“ nun aufs Tempo.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, hofft auf einen „echten Fortschritt“, wie sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagt. Wie eine Umfrage zeigt, scheuen viele Handynutzerinnen und -nutzer wegen hoher Kosten eine Reparatur.

Daten zur Studie

  • Für die telefonische vzbv-Befragung kontaktierte forsa 1500 Erwachsene in Privathaushalten. Eine Frage war, ob sie ihr Smartphone in jüngster Zeit selbst repariert oder zum Händler gebracht hatten.
  • Für den Marktcheck zu Handy-Reparaturkosten wurden die Online-Neupreise von ausgewählten Smartphones mit den Reparaturpreisen für Display- und Akkuschäden bei diesen Modellen in Bezug gesetzt. 

Das Vorhaben eines „Rechts auf Reparatur“ ist im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verankert und umfasst mehrere Punkte. Lemke hatte dies als „wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft“ angekündigt. Aus Sicht von Pop müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So müsse schon beim Kauf die Lebensdauer eines Produktes absehbar sein.

In einer Erhebung untermauert der Verbraucherzentrale Bundesverband den Eindruck, dass sich Handys oft nur teuer reparieren lassen. Für gängige Reparaturen müssen Nutzerinnen und Nutzer recht tief in die Tasche greifen, insbesondere bei günstigeren Modellen, wie die Erhebung zeigt, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Für die Studie waren 345 Reparatur-Angebote geprüft worden. Für einen Display-Austausch werden demnach bei günstigen Modellen 42 Prozent bis 73 Prozent des Neupreises fällig. Bei Modellen über 600 Euro kostet dies weniger als die Hälfte des Neupreises.

Vorbild Frankreich?

Tatsächlich lassen viele ihr defektes Handy nicht reparieren. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen sagten 47 Prozent der befragten Smartphone-Besitzer, an deren Gerät in den vergangenen 24 Monaten ein Defekt aufgetreten war, dieses nicht reparieren zu lassen. Von ihnen gab knapp die Hälfte an, dass dies zu teuer gewesen wäre.

Für ein „Recht auf Reparatur“ nennt Pop wie bereits zuvor Lemke einen Reparierbarkeits-Index als zentral. Die Verbraucherschützerin sagt: „Andere Länder wie Frankreich gehen voran.“ Mit dem französischen Reparatur-Index könnten Verbraucher Geräte danach beurteilen, wie gut sie reparierbar seien. „Das wäre für Deutschland nicht nur denkbar, sondern auch wünschenswert.“

Denn viele wünschten sich, dass die Geräte länger halten, sagt Pop. Die Produkte sollten nicht kurz nach dem Ende der Gewährleistung kaputt gehen, wie das häufig der Fall sei. „Immer mehr Menschen sagen: Ich muss ja nicht sofort neu kaufen, nur weil etwas kaputt gegangen ist“, sagt Pop. „Wir sehen aber auch, dass relativ hohe Reparaturkosten viele dann doch abschrecken.“

Pop hat einen weiteren Vorschlag. „Denkbar wäre, dass man ein Recht auf Reparatur mit einem Reparatur-Bonus zusammenbringt, um die teils hohen Kosten ein Stück weit aufzufangen“, meint sie. Natürlich überlege man gerade bei Geräten, die vielleicht nicht ganz so teuer gewesen seien, ob man nicht doch lieber neu kaufen solle. „Mit einem Reparatur-Bonus würde die Reparatur unterstützt“, sagt Pop. „Der würde bei bestimmten Reparaturleistungen dann ausgezahlt.“

Ein „Recht auf Reparatur“ sei zeitgemäßer denn je, erklärt Pop. „Durch die Störung von Lieferketten ist nicht mehr jedes Produkt ständig verfügbar.“ Reparatur statt Neukauf könne darüber hinaus eine „beträchtliche finanzielle Entlastung“ in Zeiten hoher Inflation mit sich bringen. 

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