Walldorf. Trotz Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit will SAP so weit wie möglich an der Vertrauensarbeitszeit festhalten. „Das kann schon zusammengehen. Am Ende ist auch das eine Frage der gepflegten Unternehmenskultur, in der nicht über jeden Spaziergang Buch geführt werden muss“, sagte Cawa Younosi, Personalchef von SAP Deutschland, dem Wirtschaftsmagazin „Capital“. „Wir werden Mitarbeitern und Führungskräften in Schulungen vermitteln, dass wir eine Arbeitszeiterfassungspflicht haben, um auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu achten. Aber dafür werden wir nicht unsere Vertrauenskultur opfern.“
Freizeitausgleich im Voraus
Das Bundesarbeitsgericht hatte vor einigen Tagen die Begründung seines wegweisenden Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom September vorgelegt. Aus ihr wird klar, dass Arbeitgeber künftig ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen müssen, „mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, wie es in der Begründung heißt. Viele Details sind noch offen, die nun das Bundesarbeitsministerium klären muss.
Der Walldorfer Softwarekonzern hat seit Jahren eine Betriebsvereinbarung für Vertrauensarbeitszeit. Nach Angaben von Younosi nehmen Beschäftigte schon heute Freizeitausgleich für Überstunden - auch im Voraus, wenn sie wissen, dass ein größeres Projekt mit mehr Arbeitsaufwand ansteht. „Bislang haben wir den Mitarbeitenden vertraut, dass sie das im richtigen Maß ausgleichen“, so der Personalchef. „Nach dem neuen Arbeitszeiterfassungsgesetz müssten wir die Überstunden und den Freizeitausgleich wohl nach Stunden und Minuten abrechnen.“
Zusätzliches Personal für Kontrolle?
Younosi sagte weiter, er hoffe auf entsprechende Öffnungsklauseln, „so dass jedes Unternehmen die Anforderungen so erfüllt, dass sie zu den individuellen Bedürfnissen passen“. Grundsätzlich werde „eine rigorose Arbeitszeiterfassung“ zu mehr Aufwand, mehr Kosten und mehr Bürokratie führen. „Neben unserem elektronischen Zeiterfassungssystem werden wir ja auch noch zusätzliches Personal einsetzen müssen für die Kontrolle und Verwaltung der Daten.“
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/wirtschaft_artikel,-wirtschaft-trotz-stechuhr-urteil-sap-verteidigt-vertrauensarbeitszeit-_arid,2029799.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.mannheimer-morgen.de/wirtschaft_artikel,-wirtschaft-arbeitszeiterfassung-ist-pflicht-_arid,2027091.html
Bergsträßer Anzeiger Plus-Artikel Kommentar Arbeitszeiterfassung: Eine gute Sache