BLG Kardesler - Gewerkschaft verzichtet auf Anfechtung und stimmt Kompromiss des Mannheimer Arbeitsgerichts zu

Streit um Wahl des Betriebsrats beigelegt

Von 
Miray Caliskan
Lesedauer: 
Die BLG Kardesler GmbH hat ihren Sitz in Mannheim-Neckarau. © Achim Keiper

Mannheim. Der Rechtsstreit um die Betriebsratswahl bei dem Mannheimer Lebensmittelunternehmen BLG Kardesler ist beendet. Eine vorläufige Prüfung im Rahmen eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht Mannheim habe ergeben, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Das teilte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg, im Namen des Unternehmens mit.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) hatte der BLG Kardesler GmbH – einem Unternehmen der Suntat-Gruppe – vorgeworfen, die Gründung eines Betriebsrats in Mannheim zu behindern. „Während der Vorbereitungen für die Betriebsratswahl haben wir Rückmeldung aus der Belegschaftbekommen, dass sich mehrere Mitarbeiter sehr unter Druck gesetzt fühlen, unter anderem durch Gespräche mit Vorgesetzten in verschiedenen Konstellationen“, hatte NGG-Geschäftsführer Elwis Capece dieser Redaktion im Februar gesagt.

Vorgesetzte und Mitglieder der Firma hätten Beschäftigte aufgefordert, sich nicht für die Betriebsratswahl einzusetzen. Kollegen, die sich für die Wahl engagiert hätten, seien abgemahnt worden. Diese Vorwürfe, die Eckert schon damals vehement zurückwies, haben sich dem Anwalt zufolge auch vor Gericht nicht bestätigt. „Vielmehr wurde sowohl die Vorbereitung der Betriebsratswahl als auch die Wahl des Betriebsrats selbst, ordnungsgemäß durch den im Unternehmen gewählten Wahlvorstand vorbereitet und die Wahl durchgeführt“, teilte Eckert mit.

Kurz nach der Wahl des Betriebsrats im Mai dieses Jahres hat die NGG laut einer Gerichtssprecherin beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt, die Betriebsratswahl für „nichtig“ oder „unwirksam“ zu erklären. „Wir hatten schon während des Wahlverfahrens immer wieder erklärt, dass wir mit der Vorgehensweise des Wahlvorstandes und des Arbeitgebers nicht einverstanden sind“, erklärte Capece am Freitag.

Zum einen, weil die Beschäftigten sich unter Druck gesetzt fühlten. „Zum anderen weil auch der Umgang des Wahlvorstands mit der Gewerkschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten hat, nicht so war, wie ich es von einem ordnungsgemäßen Ablauf von Betriebsratswahlen gewohnt bin“ – weshalb die NGG gegen die Wahl vorgegangen sei.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist im Zuge des Vergleichs vereinbart worden, dass die Gewerkschaft ihre Anträge zurückzieht und sich bereiterklärt, den gewählten Betriebsrat zu schulen. „Es ist eben so, dass Empfindung und die tatsächliche arbeitsrechtliche Relevanz leider nicht immer übereinstimmen können“, sagte Capece. „Deshalb haben wir uns auf den vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss eingelassen.“

Mit dem Vergleich habe man erreicht, dass der Betriebsrat sich zu Kooperation verpflichtet. „Darin bestehe auch die Chance, die Betriebsratsarbeit in eine vernünftige Bahn zu lenken, so dass alle Beschäftigten davon profitieren können“, sagte Capece. „Dieser Ansatz ist uns am Ende wichtiger gewesen, als entscheiden zu lassen, ob die Mängel, die wir vorgetragen haben, tatsächlich für eine Wahlanfechtung reichen, oder nicht.“

„Zusammenarbeit gewährleistet“

Der Betriebsrat habe inzwischen seine Tätigkeit aufgenommen, erklärte Eckert. „Die vom Gesetz vorgesehene ,vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung’ ist gewährleistet und wird praktiziert.“ Die Seminare der NGG für den Betriebsrat würden im letzten Quartal dieses Jahres stattfinden, kündigte Capece an.

Zwei Beschäftigte der BLG Kardesler GmbH, die fristlos entlassen wurden, klagten unterdessen Anfang 2020 gegen ihre Kündigung. Die NGG vermutete, dass die Kündigungen in Zusammenhang mit der Betriebsratswahl stünden. Eckert wies diese Vorwürfe damals zurück. Die Sprecherin des Arbeitsgerichts teilte nun mit, dass die Kammertermine aufgehoben worden seien, „da die Parteien sich außerhalb der mündlichen Verhandlung vergleichsweise einigen wollen“. Eckert bestätigte dies und sagte, dass man mit einem der beiden Beschäftigten zu einer Einigung gekommen sei. „Auch bei dem anderen Fall sind wir auf einem guten Weg.“ (mit tat)

Suntat-Gruppe

Die BLG Kardesler GmbH gehört zur Firmengruppe Suntat und wird von den Brüdern Mustafa und Kadir Baklan geführt. Zur Gruppe gehören laut Unternehmens-Homepage 14 Unternehmen mit rund 1800 Beschäftigten. Am Standort Mannheim arbeiten rund 100 Beschäftigte.

Gegründet wurde Suntat 1986 von fünf Brüdern der Familie Baklan. Sie hatten die Gruppe zu einem der größten Anbieter türkischer Lebensmittel in Deutschland ausgebaut . tat

Volontariat

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen